Auslagen für Heizungsmonteur erstattungsfähig

  • Problem:

    Es erging ein Beweisbeschluss u.a. mit folgendem Inhalt:

    Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung der Klägerin, das in der streitgegenständlichen Wohnung ein Wummen zu hören ist, das insbesondere zum Abend hin, in der Regel ab ca. 17 Uhr zunimmt und in der Regel zwischen 2 und 3 Uhr nachts etwas abklingt... Einholung eines Sachverständigengutachtens...!

    Es wurde durch das Gericht eine SV beauftragt.
    Dieser hat ein Schreiben aufgesetzt, welches an das Gericht und an die Parteien ging mit folgendem Inhalt: Zum Ortstermin muss eine berechtigte und fachkundige Person (z.B. Mitarbeiter der zuständigen Heizungsfirma) vor Ort sein, die die Heizungstherme bedienen kann.

    Es erging Urteil. Kläger hat die Kosten zu tragen.

    Beklagtenvertreter macht nun seine Kosten nach § 104 ZPO geltend u.a. auch die Kosten des Heizungsmonteurs in Höhe von 350,00 EUR.

    Erstattungsfähig?

  • Nach §91 ZPO sind Auslagen zu erstatten, sofern sie zu einer zweckendsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Wenn der Gutachter sagt, dass er sein Gutachten nur mit Hilfe einer dritten Person erstellen kann, gehe ich davon aus, dass deren Beauftragung grundsätzlich notwendig war. Ein möglicher Streitpunkt wäre jedoch die Höhe der Kosten (hätte man eventuell einen günstigeren Handwerker beauftragen können?). In der Literatur habe ich nur eine Entscheidung zu Detektivkosten gefunden (MüKoZPO/Schulz ZPO § 91 Rn. 121), aber wenn sogar ein Detektiv erstattungsfähig sein kann, hätte ich bei deinem Handwerker keine Bedenken.

  • Wenn der Ortstermin entsprechend der Beweisfrage mehr oder weniger deutlich nach 17 Uhr stattfand, wird der Handwerksbetrieb für die Tätigkeit des Monteurs möglicherweise Zuschläge berechnet haben.

    fiktives Beispiel: 2 Stunden x 80 EUR + 50 % Zuschlag + 30 EUR Fahrtkostenpauschale + Umsatzsteuer = 321,30 EUR.

    Man kann vom Vermieter/Verkäufer m.E. nicht erwarten, dass erst Angebote eingeholt werden, welcher Betrieb das am günstigsten macht. Der Auftragswert ist relativ gering, es wird eher darum gegangen sein - wenn meine o.a. Annahme zutrifft -, dass man jemand findet, der das um die Uhrzeit macht und nach Weisung des Sachverständigen an der Anlage herumhantiert.

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