funktionelle Zuständigkeit für Antragsaufnahme Beratungshilfe

  • Ich stimme dem wohl überwiegenden Anteil hier zu.

    Bei uns läuft auch das komplette Verfahren beim Rechtspfleger.
    Ich trage die Daten ins System ein, bewerte die vorliegenden (selten vollständigen) Unterlagen und treffe in fast 100% meine Entscheidung sofort und unmittelbar.


    Das System, dass die Leute zunächst auf der Geschäftsstelle auftauchen mag zwar in guten Fällen durchaus sympathisch und erleichternd wirken, im Regelfall jedoch nicht.
    Die Leute, die zu mir, dem Entscheider kommen, kann ich unmittelbar nach meinen (gesetzlichen) Vorstellungen formen. Sprich, was für Unterlagen, was für Eigenbemühungen etc.

    Es gibt zwar auch einige wenige Geschäftsstellen, denen ich das zutraue, sie wagen sich dabei aber -zunächst unschädlich- in Rechtspflegergebiet, nämlich, indem sie dem Antragsteller "suggerieren", dass dann bewilligt werden würde. Käme es hier zu Unstimmigkeiten, wäre entweder die GS oder der RPfl der Dumme.

    So bin ich ausschließlich für mich selbst verantwortlich.
    Ich merke ja schon, wie schwierig das ist, wenn ich vertreten werde. Kollege X verlangt gar nichts, Kollege Y vollkommen abstruse Sachen.


    Hinzu kommt, dass dieses Rumgeschicke gefühlt dem letzten Jahrhundert zuzuordnen ist.
    Es entspricht dem, was der Gemeinbürger unter diesem "blöden Beamtentum" versteht: Gehen Sie zu Zimmer x, da bekommen Sie ein Formular, mit welchem Sie zu Zimmer Y gehen können. Von dort bekommen Sie 3 Tage später Post.
    Das ist, wenn es anders geht, meines Erachtens nicht zeitgemäß. Auch wenn unser Publikum kein Kunde ist, erledige ich auf der RAST immernoch eine Dienstleistung. Das ist mein persönliches Selbstverständnis. Das ist nicht immer angenehm, aber ich stehe dazu.

    Außerdem binde ich durch diese Vorgehensweise unnötig Personal. Die Arbeit wird auf mehrere Leute verteilt ohne einen Zeitgewinn zu bedeuten.
    Man sollte immer auch den Aktenumlauf im Auge behalten (oder Publikumsumlauf).

    Wie bereits erwähnt kann die Bewilligung von Beratungshilfe in guten Fällen nach 5 Minuten schon vorbei sein.


    Aufgrund dessen bearbeite ich die mündliche Beratungshilfe sogar eigentlich lieber als die schriftliche. Elendige immer gleiche Zwischenverfügungen gehen nicht so schnell von der Hand wie der Satz: "Ich brauche Kontoauszüge von 3 Monaten" von den Lippen.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Zitat

    Hinzu kommt, dass dieses Rumgeschicke gefühlt dem letzten Jahrhundert zuzuordnen ist.
    Es entspricht dem, was der Gemeinbürger unter diesem "blöden Beamtentum" versteht: Gehen Sie zu Zimmer x, da bekommen Sie ein Formular, mit welchem Sie zu Zimmer Y gehen können. Von dort bekommen Sie 3 Tage später Post.
    Das ist, wenn es anders geht, meines Erachtens nicht zeitgemäß. Auch wenn unser Publikum kein Kunde ist, erledige ich auf der RAST immernoch eine Dienstleistung. Das ist mein persönliches Selbstverständnis. Das ist nicht immer angenehm, aber ich stehe dazu.

    Außerdem binde ich durch diese Vorgehensweise unnötig Personal. Die Arbeit wird auf mehrere Leute verteilt ohne einen Zeitgewinn zu bedeuten.
    Man sollte immer auch den Aktenumlauf im Auge behalten (oder Publikumsumlauf).

    Wie bereits erwähnt kann die Bewilligung von Beratungshilfe in guten Fällen nach 5 Minuten schon vorbei sein.


    Aufgrund dessen bearbeite ich die mündliche Beratungshilfe sogar eigentlich lieber als die schriftliche. Elendige immer gleiche Zwischenverfügungen gehen nicht so schnell von der Hand wie der Satz: "Ich brauche Kontoauszüge von 3 Monaten" von den Lippen.

    So ist es und ich hätte es nicht besser formulieren können. :daumenrau:daumenrau

  • Bei uns gehen die Leute zuerst in di Geschäftsstelle, wo ein Verfahren angelegt und ein Aktenzeichen vergeben wird. Hat für uns den Vorteil, dass die Leute, die gar nicht zu unserem Bezirk gehörten und noch nicht mal ein Ausweispapier dabeihaben, schon mal rausgefiltert werden und wir die ganzen Daten nicht abtippen müssen. Außerdem werden auch die Leute erfasst, die (noch) keinen Schein bekommen, weil z.B. Unterlagen fehlen. Den eigentlichen Antrag nehmen wir dann aber schon selbst auf und erteilen ggf. auch gleich den Schein.

  • Wir machen hier in unserem kleinen Gericht noch alles aus einer Hand. Und das kostet leider im Tagesgeschäft fast immer den ganzen Vormittag ohne das ich mein "normales" Pensum bearbeiten kann.

    Ich finde zwar auch, dass es gds. sinnvoller ist, alles in eigener Zuständigkeit zu machen, da es effiktiver ist. ABER es ist nun mal nicht meine Zuständigkeit, Daten einzupflegen und somit in meinem Pensum auch nicht berechnet und ich habe einfach nicht die Zeitfenster, diese Dinge für andere zu übernehmen.

    Wenn ich dann den 10 äusländischen Namen im Programm erfasst habe, ist das irgendwann auf lange Sicht auch schon ein ganzer Teil der Arbeitszeit.

    Und deswegen ärgere ich mich über unsere Verwaltung, dass die Datenerfassung - so wie bei Pluto - nicht schon längst vom mittleren Dienst übernommen wird.
    Aber da fehlt es - laut Aussage der Verwaltung- am passenden Personal. Ich frage mich nur immer wieder: Kann es das sein?

    Grüße

  • Zitat

    Und deswegen ärgere ich mich über unsere Verwaltung, dass die Datenerfassung - so wie bei Pluto - nicht schon längst vom mittleren Dienst übernommen wird.
    Aber da fehlt es - laut Aussage der Verwaltung- am passenden Personal. Ich frage mich nur immer wieder: Kann es das sein?


    Naja, ich sach mal so, die Personalzahlen sind nicht nur im Rechtspflegerdienst mal schlecht... auch im mittleren Dienst fehlen an allen Ecken und Enden Leute.

    Und es wird nicht zeitsparender, wenn die Leute von A nach B nach C geschickt werden. Und ehrlich gesagt dauerte die Erfassung der Daten im System bei mir vielleicht ne Minute. Da wird vom Perso abgeschrieben und gut ist.
    Und die Fälle, in denen es mal was länger dauert, sind ja kein Standard.

  • Und deswegen ärgere ich mich über unsere Verwaltung, dass die Datenerfassung - so wie bei Pluto - nicht schon längst vom mittleren Dienst übernommen wird. Aber da fehlt es - laut Aussage der Verwaltung- am passenden Personal. Ich frage mich nur immer wieder: Kann es das sein?

    Wieso ärgerst du dich über die Verwaltung? Das Problem bist in dem Fall du, weil du die ganze Zeit Geschäftsstellenarbeit gemacht hast. Stell das ab und gut ist.
    Antragsteller kommen nur noch ins Büro, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist, alle Unterlagen dabei sind und die Daten ins System eingepflegt wurden. Wann und wie Beratungshilfesachen bearbeitet werden entscheidet der Rechtsfleger, nicht die Verwaltung.

  • da ist aber auch die Frage, ob ich den ausgefüllten Antrag bei mündlicher Antragstellung brauche. Groß stet in der 12 Aufl. auf dem Standpunkt, dass dieser nur bei schriftlicher Antragstellung zwingend ist ( vgl. Rd Nr. 12 zu § 4 BerHG ). Wir verzichten auf den Vordruck bei sofortiger Bewilligung und nur bei Problemen wird der Vordruck entsprechend benutzt und auf spätere schriftliche Bearbeitung verwiesen. Und ja wir machen als Rpfl auch die Datenerfassung und das seit Beginn der EDV Bearbeitung 2004.

    Schönes WE

    wulfgerd

  • da ist aber auch die Frage, ob ich den ausgefüllten Antrag bei mündlicher Antragstellung brauche. Groß stet in der 12 Aufl. auf dem Standpunkt, dass dieser nur bei schriftlicher Antragstellung zwingend ist ( vgl. Rd Nr. 12 zu § 4 BerHG ). Wir verzichten auf den Vordruck bei sofortiger Bewilligung und nur bei Problemen wird der Vordruck entsprechend benutzt und auf spätere schriftliche Bearbeitung verwiesen. ...


    Und wie dokumentiert ihr die der Bewilligung zugrundeliegenden Angaben des Ast zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen? :gruebel:

    (Ich sehe auch eine gewisse Ungleichbehandlung bei dieser Vorgehensweise. Der der schriftlich den Antrag stellt, muss ausfüllen und der Ast. der zum Gericht geht nicht.)

  • Und deswegen ärgere ich mich über unsere Verwaltung, dass die Datenerfassung - so wie bei Pluto - nicht schon längst vom mittleren Dienst übernommen wird. Aber da fehlt es - laut Aussage der Verwaltung- am passenden Personal. Ich frage mich nur immer wieder: Kann es das sein?

    Wieso ärgerst du dich über die Verwaltung? Das Problem bist in dem Fall du, weil du die ganze Zeit Geschäftsstellenarbeit gemacht hast. Stell das ab und gut ist.
    Antragsteller kommen nur noch ins Büro, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist, alle Unterlagen dabei sind und die Daten ins System eingepflegt wurden. Wann und wie Beratungshilfesachen bearbeitet werden entscheidet der Rechtsfleger, nicht die Verwaltung.


    Wenn die Verwaltung dem Sachbearbeiter aufträgt, die Datenerfassung zu übernehmen, muss er sie übernehmen. Sicherlich entscheidet der Rechtspfleger in Grenzen, wie er sie bearbeitet. Dass er sie bearbeitet, steht denke ich nicht zur Disposition. Wenn dafür die Datenerfassung nötig ist und die Behördenleitung sie verlangt, könnte man sich bei Verweigerung in Schwierigkeiten bringen.

    Zitat

    Und wie dokumentiert ihr die der Bewilligung zugrundeliegenden Angaben des Ast zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen?

    Hier gar nicht. Der Vordruck für die mündliche Bewilligung (die Verordnung ist in meinen Unterlagen, schnell-googlen hat leider keine zitierfähige Quelle erbracht) sieht eine Unterschriftsleitung im Sinne von "ich versichere, dass all meine mündlichen Angaben wahr sind und dass ich kein Einkommen oder einzusetzendes Vermögen habe" vor. Der Rechtspfleger unterschreibt, neben dem sodann ausgehändigten Schein, dass er die wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft hat.

    Zitat

    (Ich sehe auch eine gewisse Ungleichbehandlung bei dieser Vorgehensweise. Der der schriftlich den Antrag stellt, muss ausfüllen und der Ast. der zum Gericht geht nicht.)

    Wenn man verschiedene Möglichkeiten der Beantragung eröffnet, sollte das hinnehmbar sein. Wer seine Klage selbst formuliert, hat damit evtl. ja auch mehr Aufwand, als beim Vortrag in der Rechtsantragsstelle.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Sehe ich wie wulfgerd.

    Bei unsere letzten Geschäftsprüfung wurde durch die Bezis angemerkt dass es wünschenswert sei, die Kopien zur Akte zu nehmen. Hier herrscht jedoch Konsens, dass der Aufwand dafür den Nutzen übersteigt.
    Die Antragsteller haben die Unterlagen ja vorgelegt und es wurde geprüft, sonst wäre der Schein nicht herausgegeben worden.

  • Ganz ehrlich - ich verstehe das Problem nicht und ich verstehe auch nicht, warum der Weg der Antragstellung komplizierter als nötig gemacht wird.

    Der Antragsteller klopft, kommt rein, trägt mir kurz sein Anliegen vor, gibt mir seinen Perso, ich tickere die Daten schnell ins System, lasse mir die Sachen vorlegen, gucke die durch, kopiere im Zweifel noch just was, nehme das Protokoll auf, schreibe da rein, was er verdient und was er ausgibt und ob er Vermögen hat oder nicht.
    Ausdrucken, unterschreiben lassen, Schein aushändigen (oder eben auch nicht), Verfügung ausfüllen, zusammentackern und rein in den Ausgang.
    Das dauert in geschätzten 95 % der Fällen 5 Minuten (hier rechne ich die Labertaschen etc. raus, die aber wirklich nicht die Regel sind, in der Regel sind die Leute froh wenn sie haben was sie brauchen und wieder gehen können!).

    Warum sollte ich die Leute erst zur Geschäftsstelle schicken, warum sollte ich die Leute mit dem schriftlichen Antrag vor die Tür schicken, warum diskutiere ich stundenlang rum, wer was wie zu machen hat?
    Ich verstehe das echt nicht...

    Und ich verstehe auch nicht was so schlimm/schwer/zeitraubend ist, die Protokolle ordentlich auszufüllen und vielleicht sogar noch Kopien in die Akte mit reinzunehmen.

    Zitat

    Die Antragsteller haben die Unterlagen ja vorgelegt und es wurde geprüft, sonst wäre der Schein nicht herausgegeben worden.


    Das mag bei dir vielleicht so sein. Wer sagt denn, dass das bei allen anderen Kollegen der Fall ist?
    Ich bin mir sogar sehr sicher, dass es viele Kollegen gibt, die einfach stumpf alles durchbewilligen, weils schneller geht (davon kenne ich leider einige!).


  • Anträge in Beratungshilfesachen werden zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben. Der Rechtspfleger ist nicht für die Antragsaufnahme sondern für die Entscheidung über den Antrag zuständig. Wann er über den Antrag entscheidet, liegt im Ermessen des Rechtspflegers.

    Hast du dafür eine sichere Quelle? Bei uns läuft das nämlich leider auch anders.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Zitat

    Hast du dafür eine sichere Quelle? Bei uns läuft das nämlich leider auch anders.


    Dafür reicht es schon, die §§ 24 und 24a RpflG zu Rate zu ziehen. Daraus ergibt sich m.E. eindeutig, dass der Rechtspfleger funktionell nicht zuständig ist.

  • Bei unsere letzten Geschäftsprüfung wurde durch die Bezis angemerkt dass es wünschenswert sei, die Kopien zur Akte zu nehmen.

    Grds. ist es Entscheidung des Rechtspflegers, welche Unterlagen er zu der Akte nimmt und welche er nur einsieht. Ich finde die Anregung (und mehr ist das vom Bezirksrevisor nicht) insofern gut. Ich persönlich nehme alles zur Akte. Zum einen wegen § 6a Abs. 1 BerHG. Das kann ich nur (sinnvoll) prüfen, wenn ich noch Nachweise habe. Und ja, das kommt vor, dass ich in § 6a Abs. 1 BerHG lande. Zum anderen ziehe ich die älteren Akten bei Neuanträgen derselben Person regelmäßig bei, um eben entweder auf die dort Bezug genommenen Angaben und Unterlagen zugreifen zu können oder zu prüfen, ob es sich um dieselbe Angelegenheit handelt. Das kommt relativ häufig vor.

  • Zitat

    Hast du dafür eine sichere Quelle? Bei uns läuft das nämlich leider auch anders.


    Dafür reicht es schon, die §§ 24 und 24a RpflG zu Rate zu ziehen. Daraus ergibt sich m.E. eindeutig, dass der Rechtspfleger funktionell nicht zuständig ist.

    Dankeschön :)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • da ist aber auch die Frage, ob ich den ausgefüllten Antrag bei mündlicher Antragstellung brauche. Groß stet in der 12 Aufl. auf dem Standpunkt, dass dieser nur bei schriftlicher Antragstellung zwingend ist ( vgl. Rd Nr. 12 zu § 4 BerHG ). Wir verzichten auf den Vordruck bei sofortiger Bewilligung und nur bei Problemen wird der Vordruck entsprechend benutzt und auf spätere schriftliche Bearbeitung verwiesen. ...


    Und wie dokumentiert ihr die der Bewilligung zugrundeliegenden Angaben des Ast zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen? :gruebel:

    (Ich sehe auch eine gewisse Ungleichbehandlung bei dieser Vorgehensweise. Der der schriftlich den Antrag stellt, muss ausfüllen und der Ast. der zum Gericht geht nicht.)


    Insoweit sei vielleicht noch auf die BerHFV (§1) verwiesen:

    "Im Bereich der Beratungshilfe sind zu verwenden: 1.vom Rechtsuchenden für den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe das in Anlage 1 bestimmte Formular mit Hinweisblatt, falls der Rechtsuchende eine natürliche Person ist und den Antrag nicht mündlich stellt,"

    Der Gesetzgeber hat dies also ausdrücklich so gewollt.

    Und wie bereits gesagt, ich sage den meisten Leuten auch, dass es für alle (sie, mich, den Anwalt) am einfachsten, schnellsten und sichersten ist, unmittelbar mündlich den Antrag zu stellen.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Wie kann man über Anträge, die man selbst aufgenommen hat, entscheiden? Auf die Idee würde kein Richter kommen.

    Worin besteht denn der Unterschied zwischen

    1) Rpfl. A nimmt einen Antrag auf und weist diesen anschließend zurück
    2) Rpfl. A nimmt einen Antrag auf, den Rpfl. B anschließend zurückweist

    Bei 1) kann man dann noch anbringen "muss ich mir nochmal näher anschauen, wird aber wohl eher nichts". Bei 2) käme ich persönlich mir als Antragsteller veralbert vor, wenn Rpfl. A mir den Eindruck vermittelt, dass ich einen begründeten Antrag stelle, Rpfl. B das aber ganz anders sieht.

    Zum Rest des Threads: Ich frage mich, woher diese Bereitschaft bzw. Sichtweise kommt, dass Rpfl. offensichtlich kein Problem damit haben, Geschäftsstellentätigkeiten zu übernehmen. Wenn man damit die Geschäftsstellen zu entlasten meint, sollte man sich fragen, ob es denn auch auf einer anderen Baustelle eine Gegenleistung gibt.

  • Zitat

    Zum Rest des Threads: Ich frage mich, woher diese Bereitschaft bzw. Sichtweise kommt, dass Rpfl. offensichtlich kein Problem damit haben, Geschäftsstellentätigkeiten zu übernehmen. Wenn man damit die Geschäftsstellen zu entlasten meint, sollte man sich fragen, ob es denn auch auf einer anderen Baustelle eine Gegenleistung gibt.

    Ich schätze, dass das einfach gewachsen ist - auch im hiesigen Beritt. Nach dem Motto "Das haben wir schon immer so gemacht." Das ist sicher keine Entschuldigung und auch kein Grund, in der Zukunft etwas zu ändern, wir sind hier dran. Aber von heute auf morgen wird das nicht funktionieren. Teilweise muss man damit rechnen - so traurig es ist - dass manche Geschäftsstellenmitarbeiter erst einmal krank machen bei der Hiobsbotschaft, doch jetzt die RASt zu übernehmen. Nächstes Problem ist, dass die Geschäftsstellen mitunter so schlecht besetzt sind, dass nicht mal eine Vertretung wirklich abgesichert ist. Da übernimmt dann halt der RPfl das Publikum. Leider. Und dann gibt es noch eine Regelung in der Geschäftsordnung, die eine Übertragung auf den gehobenen Dienst billigt. Wenn auch nur befristet. Womit wir aber wieder beim Anfang des Problems wären "Das haben wir schon immer so gemacht." Es ist halt ein grundlegendes Problem meines Erachtens.

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