Ich stimme dem wohl überwiegenden Anteil hier zu.
Bei uns läuft auch das komplette Verfahren beim Rechtspfleger.
Ich trage die Daten ins System ein, bewerte die vorliegenden (selten vollständigen) Unterlagen und treffe in fast 100% meine Entscheidung sofort und unmittelbar.
Das System, dass die Leute zunächst auf der Geschäftsstelle auftauchen mag zwar in guten Fällen durchaus sympathisch und erleichternd wirken, im Regelfall jedoch nicht.
Die Leute, die zu mir, dem Entscheider kommen, kann ich unmittelbar nach meinen (gesetzlichen) Vorstellungen formen. Sprich, was für Unterlagen, was für Eigenbemühungen etc.
Es gibt zwar auch einige wenige Geschäftsstellen, denen ich das zutraue, sie wagen sich dabei aber -zunächst unschädlich- in Rechtspflegergebiet, nämlich, indem sie dem Antragsteller "suggerieren", dass dann bewilligt werden würde. Käme es hier zu Unstimmigkeiten, wäre entweder die GS oder der RPfl der Dumme.
So bin ich ausschließlich für mich selbst verantwortlich.
Ich merke ja schon, wie schwierig das ist, wenn ich vertreten werde. Kollege X verlangt gar nichts, Kollege Y vollkommen abstruse Sachen.
Hinzu kommt, dass dieses Rumgeschicke gefühlt dem letzten Jahrhundert zuzuordnen ist.
Es entspricht dem, was der Gemeinbürger unter diesem "blöden Beamtentum" versteht: Gehen Sie zu Zimmer x, da bekommen Sie ein Formular, mit welchem Sie zu Zimmer Y gehen können. Von dort bekommen Sie 3 Tage später Post.
Das ist, wenn es anders geht, meines Erachtens nicht zeitgemäß. Auch wenn unser Publikum kein Kunde ist, erledige ich auf der RAST immernoch eine Dienstleistung. Das ist mein persönliches Selbstverständnis. Das ist nicht immer angenehm, aber ich stehe dazu.
Außerdem binde ich durch diese Vorgehensweise unnötig Personal. Die Arbeit wird auf mehrere Leute verteilt ohne einen Zeitgewinn zu bedeuten.
Man sollte immer auch den Aktenumlauf im Auge behalten (oder Publikumsumlauf).
Wie bereits erwähnt kann die Bewilligung von Beratungshilfe in guten Fällen nach 5 Minuten schon vorbei sein.
Aufgrund dessen bearbeite ich die mündliche Beratungshilfe sogar eigentlich lieber als die schriftliche. Elendige immer gleiche Zwischenverfügungen gehen nicht so schnell von der Hand wie der Satz: "Ich brauche Kontoauszüge von 3 Monaten" von den Lippen.