Abrechnung Bußgeldbescheid

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage zu den Gebühren einer Bußgeldsache da ich nicht fit in solchen Abrechnungen bin und bitte um Eue Hilfe

    Mandat kommt mit Bußgeldbescheid zu uns von 160,00 € plus Gebühren und einem Monat Fahrverbot. Wir fordern Akteneinsicht an. Führen ein Telefonat mit der Verwaltung über Umwandlung ein höheres Bußgeld anstelle Fahrverbot. Dies ist gescheitert. Wir legen nun Einspruch ein.Anschließend LAdung zum Gerichtstermin. Dann wurde der Einspruch unsererseits zurückgnommen. Wäre meine Abrechnung an die Versicherung so richtig.



    Grundgebühr Nr. 5100 RVG (Mittelgebühr)
    Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV RVG (Mittelgebühr)
    Aktenversendungskosten (Kopie der Rechnung)
    Ablichtungskosten Nr. 7000 VV RVG
    Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG

    Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV RVG (Mittelgebühr)
    Terminsgebühr Nr. 5110 VV RVG (Mittelgebühr)
    Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
    Zwischensumme:
    19 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG
    Rechnungsbetrag:

    evt. noch die 5115?
    Vielen Dank

  • Bezüglich deiner Gebühren schaut es sehr gut aus. Ob die 5115 angefallen ist, kommt darauf an, wann der Termin gewesen wäre und wie lange vorher der Einspruch zurückgenommen wurde.

  • Wenn 5115, dann aber keine 5110 - es sei denn, es wurde tatsächlich bereits ein Hauptverhandlungstermin wahrgenommen, und ein zweiter angesetzter Termin hat sich - rechtzeitig - durch Einspruchsrücknahme erledigt.

  • Hallo,

    vielen Dank für Eure schnellen Antworten:daumenrau
    Stimmt Termin hat nicht stattgefunden 5109 entfällt somit und der Einspruch war 14. Tage vorher also die 5115.

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