Wie 'insolvenzfest' sind eigentlich Abtretungen von Bausparverträgen an Banken? Es ist ja oft so, dass diese Abtretungen viele Jahre vor Insolvenzeröffnung vorgenommen wurden. Gem §140 Abs. 1 InsO gilt aber doch die Abtretung als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten.
Wann ist den dieser Zeitpunkt? Bei Auszahlungsreife des Bausparguthabens? Oder erst in dem Zeitpunkt, in dem die Bank den Bausparvertrag kündigt, um ihn zu verwerten?