Hallöchen! Mag sein, dass ich mich gleich richtig blamiere, aber ich habe schon etliche Telefonate mit meiner Bezirksrevisorin geführt und komme nicht auf einen gemeinsamen Nenner mit ihr.
Fall: Kl.hat PKH, daher natürlich keinen Vorschuss eingezahlt, Beklagter auch nicht. Vergleich geschlossen, 40% Kl., 60% Bekl.
Meine Revisorin möchte, dass die gezahlte PKH-Vergütung (993,06 €) für die Klägerin in der Gerichtskostenrechnung gleich ausgeglichen wird (also von der Geschäftsstelle!).
Als Gesamtkosten sind im Rechtsstreit angefallen: 146 €Gerichtskosten, 596,43 € Sachverständigenvergütung sowie 2malRechtsanwaltsvergütung von je 1285,80 € - ergibt insgesamt 3314,03 €.
Meiner bescheidenen Meinung nach hätte der Beklagte somit 1988,42€ zu trägen. Davon aber bereits eigene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1285,80 €, sodass ein Betrag in Höhe von 702,62 € verbleibt.
So...nachdem nun meine Geschäftsstelle auf Anweisung der Bezirksrevisorin die Kostenrechnung ändern musste, werden vom Beklagten aber insgesamt schon 1041,29€ zum Soll gestellt, weil von ihm nämlich auch gleich 60% der ausbezahlten VKH Vergütung der Klägerin mit eingefordert werden. Zusammen mit seinen Rechtsanwaltskosten komme ich dann aber auf einen viel zu hohen Betrag.
Muss ich jetzt im KFB für die Klägerin nur noch die Deckungslücke ausgleichen?! Sonst komme ich ja auf ein völlig falsches Ergebnis.