Besitzstandswahrung durch Zuschläge bei Vorschuss?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich suche mir schon länger die Finger und Augen wund .. finde leider die ich meine Erinnung nicht mehr...

    Ich/wir am Gericht haben mit unseren Verwaltern ein Problem im Rahmen der Vorschussgewährung und Geltendmachung von Zuschlägen.
    Ich meine vor längerer Zeit mal gelesen zu haben, dass wenn ich einen Zuschlag im Rahmen eines Vorschusses gewähre, kann der Verwalter sich darauf berufen, dass dieser auch in der endgültigen Vergütung als zugestanden gilt.
    Leider finde ich diese Entscheidung/Kommentarstelle/Fundstelle nicht mehr (hab InsVV/Jurion/Beck-online und Juris durchforstet) und keine Idee wie und wo ich noch suchen soll. Vielleicht habe ich auch nicht das richtige Schlagwort im Kopf.

    Könnt ihr mir mit eurem Schwarmwissen weiterhelfen?

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • Dererlei ist mir auch nicht bekannt; die Vorschussgewährung ist nach meinem bescheidenen allgemeinjuristischen Verständnis nicht präjudizierend für eine spätere Vergütungsentscheidung. Die Vorschussgewährung erwächst eben nicht in materieller Rechtskraft. Einzig problematisch dürfte der Rückgewährzinsschaden sein, aber das ist eine andere Geschichte (vgl. Moustache in Billy Wilder's "Irma la douce" et passim).
    I.Ü. würde ich einen Vorschuss auch stets nur so dimensionieren, dass er einen gewissen %-Satz der sicher verdienten Vergütung umfasst.
    Dann mag der Verwalter in die Rechtspflegererinnerung gehen ! Bösestensfalls würde ich den Vorschuss unter den Vorbehalt der entgültigen Vergütung stellen. Sollte diese geringer ausfallen, wäre der Rückgewährzins - gglfs. durch SIV geltend zu machen :D
    Gut dass wir bei uns so einen Sch* nicht haben.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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