Grundbuchberichtigung aufgrund Erbnachweis; Angaben im Erbschein nicht ausreichend

  • Im Grundbuch ist als Eigentümerin eingetragen:

    "Ilse Mustermann geb. Musterfrau; Musterstadt"

    Die Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Erbfolge wird auf Grundlage einer Ausfertigung eines Erbscheins beantragt.

    Die Erblasserin aus dem Erbschein lautet "Ilse Müller geb. Musterfrau mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Musterdorf".

    Identisch sind demnach nur der Vorname und der Geburtsname. Die Antragstellerin erklärt in Ihrem Antragsschreiben die Namensveränderungen durch Verwitwung und Wiederheirat.

    M.E. kann auf dieser Grundlage keine Grundbuchberichtigung vorgenommen werden. Ich würde die Vorlage einer Sterbeurkunde fordern aus der sich sämtliche Daten ergeben müssten.

    Wasa meint Ihr?

  • Die Namensänderung aufgrund Wiederheirat sollte sich doch durch eine entsprechende Urkunde mit Nachweis der Namensänderung belegen lassen?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich würde da auch auf jeden Fall noch weitere Anhaltspunkte suchen. Heiratsurkunde z.B. vorlegen lassen.

    Bei uns gibts sowas auch öfter, dass man eben im Grundbuch und/oder Erbscheinen kein Geburtsdatum hat ... selbst wenn der Name passt schau ich da immer nochmal zweimal hin (gerade wenn es häufige Namen sind) ... und ich hatte auch tatsächlich schon Fälle, wo bei Erbauseinandersetzungen in notariellen Verträgen Grundstücke aufgenommen wurden, die namensgleichen Personen gehört haben ... neulich wäre ich fast einmal drauf reingefallen :eek:

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