A ist in B verstorben.
Kann der Rechtspfleger bei jedem beliebigen Nachlassgericht in Deutschland eine Niederschrift über die Ausschlagung der Erbschaft aufnehmen und diese dann an das zuständige Nachlassgericht bzw. das zuständige Wohnsitzgericht übersenden ? Kommt die Ausschlagung dann wirksam zustande ?