Hallo Zusammen,
ich habe folgende kuriose Konstellation auf dem Tisch:
1. Erblasserin hat mit Tochter gemeinsam eine GbR mit jeweils 50% GbR-Anteil.
2. Die 50% hat die Tochter zuvor innerhalb der Frist des § 134 InsO geschenkt bekommen.
3. Erblasserin stirbt, ihre 50% wachsen bei der Tochter an.
4. Tochter schlägt (aus anderen Gründen) aus. Staat erbt. Nachlassverfahren.
Frage:
Ich verlange die 50% des geschenkten Anteils + dem angewachsenen Anteil zurück? Denn ohne die Schenkung hätte sie die anderen 50% ja auch nie erhalten? Oder bleiben spätere gesetzliche Folgen (gesetzl. Erbfolge) außer Betracht? Meinungen?
LG
RAGross