Guten Morgen,
in dem Ausschließungsbeschluss kommen ja nur die Gläubiger, die ihre Forderung angemeldet haben.
Muss ich denn den Beschluss auch an die Gläubiger zustellen, die ihre Forderung nicht angemeldet haben ?
Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe !
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