mehrfache Pfändung einer Eigentümergrundschuld

  • Hallo liebe Kollegen, mir liegen 3 gleichzeitig eingegangene Ersuchen des Finanzamts auf Eintragung von Pfändungen einer Eigentümergrundschuld bezüglich III/12 vor. Eingetragen ist derzeit unter III/12 die Zwangshypothek in Höhe von 450.136,48 EUR für das Finanzamt. Nach der beigefügten löschungsfähigen Quittung sind die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis in Höhe von 376.761,05 EUR (= Eigentümergrundschuld III/12.1) erloschen. Zahlungen Dritter liegen nicht vor. Ich habe Probleme mit der Darstellung der Ränge der gepfändeten Teile. Laut der jeweiligen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen wurde jeweils der bestrangige Teil der Eigentümergrundschuld gepfändet.
    1. Ersuchen: Pfändung in Höhe von 25.027,90 EUR mit Vorrang vor dem Rest
    2. Ersuchen: Pfändung in voller Höhe (also 376.761,05 EUR)
    3. Ersuchen: Pfändung in Höhe von 328.774,16 EUR mit Vorrang vor dem Rest.
    Muss nun bei der Eintragung der Pfändung die Eigentümergrundschuld III/12.1 nochmals in 3 Teile geteilt werden?
    Ich danke euch für Hinweise zur Eintragung.

  • Hab ich ja :oops: Bezüglich der Rangvermerke hilft mir das aber leider nicht weiter. Ich versuch's mal:

    Bisher: III/12 - 450.136,48 EUR Zwangshypo für das Finanzamt

    Nun:
    III/12.1 - Infolge teilweiser Befriedigung durch den Eigentümer in Höhe von 376.761,05 EUR im Rang nach dem Rest (§ 1176 BGB) auf diesen übergegangen.

    III/12.1.1 - In Höhe von 25.027,90 EUR gepfändet mit dem Vorrang vor dem Rest für das Finanzamt gemäß Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom ...

    III/12.1.2 - In Höhe von 328.774,16 EUR gepfändet mit dem Vorrang vor dem Rest für das Finanzamt gemäß Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom ...

    Wär das dann so richtig und ausreichend?

  • " In Höhe von 376.761,05 EUR als Grundschuld kraft Gesetzes übergegangen auf den Eigentümer; Rang nach Rest;" fände ich besser. Bei den gepfändeten Teilbeträgen funktioniert die Rangbestimmung "Rang vor dem Rest" nicht, da der jeweils andere Teilbetrag ohne weitere Unterscheidung zum "Rest" gehören würde und die Angabe daher widersprüchlich ist. Würde mir das Ersuchen insoweit ergänzen lassen.

  • Sorry!
    Bei meinem Eintragungsversuch fehlt ja die Pfändung in voller Höhe...

    Also III/12.1.1. - gepfändet in voller Höhe
    III/12.1.2. - gepfändet in Höhe von 25.027,90 EUR
    III/12.1.3 - gepfändet in Höhe von 328.774,16 EUR.

  • Sorry!
    Bei meinem Eintragungsversuch fehlt ja die Pfändung in voller Höhe...

    Also III/12.1.1. - gepfändet in voller Höhe
    III/12.1.2. - gepfändet in Höhe von 25.027,90 EUR
    III/12.1.3 - gepfändet in Höhe von 328.774,16 EUR.



    Und die Teilbeträge sind m.E. das Problem. Da es vermutlich keine Doppelpfändungen sein sollen, fehlt da der Rang untereinander.

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