teilweise Abänderung des KFB aufgrund einer sof. Beschwerde

  • Hallo,

    also ich hänge gerade etwas...
    Ich habe eine Kostenquotelung über 2 Instanzen. Beschwerde wurde nur gegen die Gerichtskosten der 1. Instanz eingelegt.
    Ich will ihr abhelfen. Aber ich kann ja schlecht den ganzen KFB aufheben, weil er ist in Teilen ja rechtskräftig.
    Aber wie schreibe ich das dann am besten? Und muss ich in dem Fall die Ausfertigungen verbinden?

  • Ich habe zunächst eine Frage zum Sachverhalt: Ist die Beschwerde (Erinnerung?) gegen die Gerichtskostenrechnung oder gegen Deine Berechnung im KFB eingelegt worden?

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Es ist sof. Beschwerde gegen den KFB eingelegt worden. Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung war hier nicht möglich, da es keine Kostenrechnung gab, sondern lediglich einen Kostenvermerk ( also Kosten gedeckt gem. Bl. I )
    Die Gerichtskostenrechnung ging von einem falschen Streitwert aus.

  • Wenn der KFB angefochten worden ist, Du das Rechtsmittel für begründet hältst und abhelfen möchtest, geschieht dies - nach Anhörung des Gegners - durch entsprechende Änderung des Beschlusses. Eine dieser Verfahrensweise entgegenstehende Teilrechtskraft liegt nicht vor, weil bei der Kostenausgleichung nach § 106 ZPO ein einheitlicher Beschluss ergeht. Wenn dann, wie hier, eine einzelne Komponente erfolgreich angefochten wird, hat das zwar Auswirkungen auf den zu erstattenden (Gesamt-) Betrag, die anderen Positionen (außergerichtliche Kosten beider Instanzen, Gerichtskosten der Rechtsmittelinstanz) bleiben jedoch in sich unangetastet und werden unverändert der nur hinsichtlich der Gerichtskosten erster Instanz zu berichtigenden Gesamtaufstellung zugrunde gelegt.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ähm ok. Also ich hebe quasi dann den ganzen KFB in meiner Entscheidung auf und fasse ihn neu und nehme dann alles genauso auf wies vorher war bis auf den Teil, den ich abändere. Habe ich das richtig verstanden? Ich habe damit nur ein Problem, weil ja dann quasi alle anderen Positionen auch erneut angefochten werden können.

  • Also ich hebe quasi dann den ganzen KFB in meiner Entscheidung auf und fasse ihn neu und nehme dann alles genauso auf wies vorher war bis auf den Teil, den ich abändere. Habe ich das richtig verstanden?

    Ich würde nicht den ganzen KFB aufheben, sondern in etwa wie folgt formulieren: "In pp. wird der sofortigen Beschwerde des ... vom ... gegen den KFB vom ... abgeholfen. Die Gerichtskosten der ersten Instanz werden wie folgt gequotelt: ... Die übrigen Berechnungen bleiben bestehen. Vor diesem Hintergrund hat der ... insgesamt ... EUR an den ... zu erstatten. ...".

    Ich habe damit nur ein Problem, weil ja dann quasi alle anderen Positionen auch erneut angefochten werden können.

    Nein, können sie nicht, weil sie nicht angefochten worden sind (es sei denn, die Rechtsmittelfrist für den angefochtenen KFB wäre noch nicht abgelaufen). :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ok und dann das ganz normale Prozedere mit Zustellung an den einen, danach Erteilung vollstreckbare Ausfertigung an den anderen..
    Und ich gehe weiterhin davon aus, dass ich beide vollstreckbare Ausfertigungen miteinander verbinden muss, oder?
    Ich glaube ich seh in dieser Sache den Wald vor lauter Bäumen grade nicht mehr:oops:

  • Ok und dann das ganz normale Prozedere mit Zustellung an den einen, danach Erteilung vollstreckbare Ausfertigung an den anderen.

    Genau. :)

    Und ich gehe weiterhin davon aus, dass ich beide vollstreckbare Ausfertigungen miteinander verbinden muss, oder?

    Das ist nicht unbedingt notwendig, da es sich um keinen Berichtigungsbeschluss handelt. Der Schuldner kann im Fall der Zwangsvollstreckung den "aktuellen" KFB vorlegen (wenn denn der zu vollstreckende Betrag geringer geworden sein sollte).

    Ich glaube ich seh in dieser Sache den Wald vor lauter Bäumen grade nicht mehr:oops:

    :troest:

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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