Hallo!
Ich bin mir gerade unsicher.
Habe hier Wohnungseigentum mit zwei Wohnungen. Eigentümer waren zunächst A für Wohnung 1 und B für Wohnung 2. Beide haben ihre Wohnungen zeitgleich beim gleichen Notar in zwei Verträgen veräußert, einmal an X und einmal an Y. In den Kaufverträgen wurde die notwendige Zustimmung zum Verkauf der jeweiligen anderen Verkäuferin durch A und B erklärt.
Nun habe ich Wohnung 1 schon umgeschrieben, aber für Wohnung 2 fehlt mir doch nun die Zustimmung des anderen Wohnungseigentümers X, oder?