Hallo zusammen,
in einer Betreuungssache will der Ergänzungsbetreuer (EB) eine Klage einreichen. Da er ja nur EB ist, hat er keine Möglichkeit, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu prüfen und Belege für die PKH-Erklärung zu beschaffen.
Der EB beantragt jetzt eine sog. "Armutsbescheinigung", auszustellen durch mich, die die Erklärung über die pers. und wirtschaftl. Verhältnisse ersetzt.
Die wirtschaftl. Voraussetzungen würden hier schon passen, aber