Klage Ergänzungsbetreuer - PKH - "Armutsbescheinigung"

  • Hallo zusammen,

    in einer Betreuungssache will der Ergänzungsbetreuer (EB) eine Klage einreichen. Da er ja nur EB ist, hat er keine Möglichkeit, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu prüfen und Belege für die PKH-Erklärung zu beschaffen.

    Der EB beantragt jetzt eine sog. "Armutsbescheinigung", auszustellen durch mich, die die Erklärung über die pers. und wirtschaftl. Verhältnisse ersetzt.

    Die wirtschaftl. Voraussetzungen würden hier schon passen, aber :gruebel::gruebel::gruebel:

  • Hallo zusammen,

    in einer Betreuungssache will der Ergänzungsbetreuer (EB) eine Klage einreichen. Da er ja nur EB ist, hat er keine Möglichkeit, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu prüfen und Belege für die PKH-Erklärung zu beschaffen. Warum nicht? Soll er eben die fragen, die Auskunft geben können.

    Der EB beantragt jetzt eine sog. "Armutsbescheinigung", auszustellen durch mich, die die Erklärung über die pers. und wirtschaftl. Verhältnisse ersetzt. Woraus sollte sich a) Deine Befugnis dazu und b) die Verwertbarkeit dieser Bescheinigung im angestrebten Sinne ergeben?

    Die wirtschaftl. Voraussetzungen würden hier schon passen, aber :gruebel::gruebel::gruebel:

    Scheint mir eine kreative Idee zu sein (Dich seine Arbeit machen zu lassen).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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