Vollmacht des Bankenvetreters bei Antragstellung

  • Ich habe eine Erinnerung gegen den Anordnungsbeschluss, weil die Bankmitarbeiter, die den Versteigerungsantrag unterschrieben haben, keine Vollmacht vorgelegt haben.
    Prüft ihr die Vollmacht der Bankmitarbeiter, die den Versteigerungsantrag stellen?:confused:

  • Ist die Antwort von #2 nicht etwas "unjuristisch "?
    Im Termin lassen wir uns die Vertretungsbefugnis im Zweifel oder auf Rüge doch auch durch eine Vollmacht oder Registerauszug nachweisen.
    Gem. § 79 ZPO ist eine Vertretung durch einen Beschäftigten zwar zulässig, gem. §§ 80,88 ZPO kann der Mangel allerdings auch gerügt werden.
    Dass in der Praxis i.d. Regel auf einen Vertretungsnachweis erst mal verzichtet wird, steht auf einem anderen Blatt.
    Der Link von #3 ist mir i.ü. unbemerkt zuvorgekommen.

  • Ich habe tatsächlich "unjuristisch" formuliert.:huldigen:

    Verdeutlichen wollte ich, dass ich bei Anordnung keine generelle Prüfung der Vollmacht von Bankmitarbeitern vornehme.
    Auf die Rüge, die in der Erinnerung wohl enthalten sein soll, fordere ich die Vollmacht an. (Schon um die Nichtabhilfe besser zu begründen.)

  • wie alle vorangegangenen Schreiberlinge. Bin Bank - Mitarbeiter und kann sagen:

    Meine Unterschriftsberechtigung wurde in mehr als 30 Berufjahren seltenst (v.A.w.) geprüft von den Gerichten. Wenn in seltensten einzelfällen mal ja, dann hat jeder Mitarbeiter sicher auch entweder
    a. eine spezielle Unterschriftsvollmacht vom Vorstand + Prokurist, was er alles unterschreiben darf
    b. sehr oft auch eine ständige und notariell beglaubigte (persönliche) Bietvollmacht von seiner Bank. Wenn alle Stricke reißen sollten, kann der Bankmitarbeiter über b. seine entsprechenden Vollmachten nachweisen.

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