Zustellung nach Portugal

  • Hallo ihr Lieben

    ich habe gerade ein Problem bei der Zustellung der Feststellungsklage bezüglich einer Vaterschaft nach Portugal.

    Die einfache Zustellung klappte nicht - auf dem Brief war vermerkt "objeto nao reclamado/ non reclame" --> Googel hat das mit "nicht behauptet" übersetzt. Mhh. Heißt das die Adresse ist falsch oder der Adressat hat es nicht entgegen genommen? :gruebel:

    Wenn ich nun die förmliche Zustellung versuchen muss, steht in der ZHRO "Zustellungsanträge sind an das zu benennende zuständige Bezirksgericht (Tribunal de Comarca) in Person des Gerichtsvollziehers (Empfangsstelle nach Artikel 2 Absatz 2 EuZVO) zu richten".

    Ich habe mich nun schon dusselig gesucht. Wie finde ich nun mein Bezirksgericht heraus? Konnte keine Internetseite finden.

    Hier gab es schon ewig keine Zustellung nach Portugal, sodass ich auf eure Hilfe angewiesen bin.

    PS: Ich habe die deutsche Botschaft angeschrieben aber von denen nie eine Antwort erhalten.

  • Was Patweazle sagt. Die E-Justice-Seite habe ich gestern erst selbst benutzt, da kommt man irgendwie weiter.

    Sofern noch von Relevanz, Anigi: Mein gebrochenes Schulspanisch sagt mir, dass "objeto nao reclamado/ non reclame" sinngemäß sowas wie "Sendung wurde nicht abgeholt" heißen müsste. Die Richtigkeit der Übersetzung garantiere ich natürlich nicht.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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