Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage, zu der ich leider bisher nicht fündig geworden bin.
Ich habe in Abt. III lfd. Nr.1 und lfd. Nr. 2 eingetragen. Die lfd. Nr. 2 ist mit einem Treuhändersperrvermerk versehen. Nun soll ich eine Rangänderung eintragen. Die lfd. Nr. 2 soll zukünftig den Rang vor Abt. III lfd. Nr. 1 haben.
Ist diese Rangänderung eine Verfügung, zu der ich die Zustimmung des Treuhänders benötige?
Ich bin mir leider absolut unsicher. Vielleicht hatte ja jemand schon mal den Fall! Vielen Dank im Voraus