Pfüb - Abänderung Titel

  • Hallo,

    wir betreiben aus einem Unterhaltstitel die ZV. Wir haben die Rente des Schuldners gepfändet.

    Parallel war noch ein Verfahren zu Abänderung des Titels anhängig, welches jetzt entschieden wurde. Danach hat der Schuldner rückwirkend ab August 2016 200,00 €/Monat weniger zu zahlen. Es gibt noch Unterhaltsrückstände aus dem letzten Jahr.

    Ich bin mir jetzt unsicher, wie ich mit dem Drittschuldner umgehen soll. Ich würde ihm einfach eine korrigierte Forderungsaufstellung und eine Kopie von dem Abänderungsbeschluss übersenden. Der Pfüb dürfte doch nicht wirkungslos werden durch die Abänderung des Titels oder?

    Danke vorab

    Liane


  • Grundsätzlich okay, aber was heißt "einfach": Entsprechend der erfolgten Abänderung - geringerer Rückstand und geringerer lfd. Unterhalt - sollte der Gläubiger zügig gegenüber Drittschuldner und Schuldner gem. § 843 ZPO zu verfahren haben, denke ich.

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