Im Grundbuch ist eine Grundschuld für die L-Bank eG eingetragen, eingetragen im Jahre 2014.
Die L-Bank eG hat im Jahre 2015 ihrem Mitarbeiter X eine übliche Grundbuchvollmacht erteilt, insbesondere zur Vornahme von Grundschuldabtretungen.
Im Mai 2017 wurde im Genossenschaftsregister der L-Bank eG eingetragen:
Die Vertreterversammlung vom ...hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma) beschlossen. Die Änderung der Firma in O-Bank eG wurde gleichzeitig miteingetragen.
Gleichzeitig wurde im Genossenschaftsregister der L-Bank eG - jetzt O-Bank eG - eingetragen: Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom ..Mai 2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom...die Genossenschaft Volksbank W-eG verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme)
Der Mitarbeiter X der L-Bank eG - jetzt O-Bank eG - hat im Juli 2017 aufgrund seiner Vollmacht aus dem Jahre 2015 jetzt die vorgenannte Grundschuld an die Ksparkasse abgetreten.
Im Beglaubigungsvermerk steht von der Verschmelzung nichts.
Kann die Abtretung aufgrund der Vollmacht aus dem Jahr 2015 im Grundbuch vollzogen werden.
Kann eine Abtretung auch dann vollzogen werden, wenn es sich um Grundschuld der Volksbank W-eG handelt.
Muss sich das GBA durch Einsicht in das Genossenschaftsregister selbst von der Verschmelzung überzeugen ?