Nachlasspfleger beantragt PKH für die verstorbene Schuldnerin

  • Hallo,
    ich habe hier einen Antrag eines Nachlasspflegers auf Bewilligung von PKH, da sie "prozessarm" ist und keinerlei Vermögen besitzt.
    Die Schuldnerin ist mit ihrem Ehemann je zu 1/2 im GB eingetragen. Die Zwangsversteigerung wurde bereits angeordnet.
    Schon bei AO des Verfahrens wurde der Nachlasspfleger als Schuldner betitelt.

    Kann ich hier PKH bewilligen?:gruebel:

  • Da beim Schuldner PKH nicht allgemein sondern nur für konkrete Handlungen bewilligt wird, würde ich mal nachfragen, wofür denn konkret PKH bewilligt werden soll. Was will er denn machen?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Er vertritt schon in dem Verfahren als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben.
    Er schreibt lediglich, dass der Nachlass erschöpft sei und dass er demnach PKH beantragt.

  • Da beim Schuldner PKH nicht allgemein sondern nur für konkrete Handlungen bewilligt wird, würde ich mal nachfragen, wofür denn konkret PKH bewilligt werden soll. Was will er denn machen?

    Er vertritt schon in dem Verfahren als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben.
    Er schreibt lediglich, dass der Nachlass erschöpft sei und dass er demnach PKH beantragt.


    Das beantwortet die entscheidende Frage leider nicht. Wofür genau soll denn PKH bewilligt werden? Ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt?
    IdR muss der Schuldner auch gar nix bezahlen, da die Kosten dem Erlös entnommen bzw. beim Gläubiger angefordert werden. Wofür dann PKH?

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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