Hallo Kollegen, hätte mal eine Frage zur Eröffnung gemeinschaftlicher Testamente.
Die Ehegatten haben gemeinschaftlich notariell testiert. Der Ehemann ist jetzt verstorben. Ich hab die Testamente vollumfänglich eröffnet. Die Ehefrau meldet sich jetzt und will auf keinen Fall das die gesetzlichen Erben den vollen Inhalt der Testamente kennen. Dann gibt es wohl richtig stress.
Meiner Meinung bleibt mir aber nix übrig.
Die Verfügungen kann ich m. E in den Testsmenten nich trennen.
Das typische wurde testiert.
1. Gegenseitige Einsetzung
2. Der Längstlebende beruft....... Zu erben.
3. Nach dem Tod des Längstlebende Vermächtnis an person.... Etc
Wie ist denn eure Meinung? Bevor ich jetzt hier ein riesiges Fass los trete, will ich das richtig machen