Hallo Zusammen,
ich hab hier eine Vormundschaftssache, bei der ich nicht genau weiß, wie ich weiter machen soll.
Vormund des Minderjährigen (schwere psychische Störung aufgrund Mißbrauch) ist das Jugendamt.
Nun hat das Mündel eine Straftat begangen, welche wohl auf den eigenen Mißbrauch zurück zu führen ist.
Das Jugendstrafverfahren läuft, laut Vormund soll wohl ein Pflichtverteidiger bestellt sein.
Das Jugendamt als Vormund frägt nun, ob es "aufgrund der geistigen und seelischen Behinderung Sinn macht, zusätzlich einen Verfahrenspfleger zu bestellen".
Vielleicht könnt ihr mir da auf die Sprünge helfen.
Ich sehe derzeit nicht, was der Verfahrenspfleger zusätzlich machen könnte/sollte. Eventuell stehe ich aber einfach nur auf dem Schlauch.