Mahlzeit!
Ich habe mal eine Frage zum Adhäsionsverfahren, habe leider in meiner Suche nichts passendes gefunden....
Angeklagter bekommt einen RA beigeordnet und ratenfreie PKH für Adhäsionsverfahren bewilligt.
Urteil:
Das Gericht sieht über eine Entscheidung über den Adhäsionsantrag des Adhäsionsklägers ab.
Verfahrenskosten trägt der Angeklagte.
Die im Adhäsionsverfahren angefallenen gerichtlichen Auslagen trägt die Landeskasse. Die dem Angeklagten im Adhäsionsverfahren entstandenen Auslagen trägt der Adhäsionskläger.
Der RA des Angeklagten reicht nun einen Kostenantrag ein mit den Pflichtverteidigergebühren inkl. der Auslagen für das Adhäsionsverfahren.
Und nun? Ich hätte ja eher gedacht der RA des Angeklagten beantragt die Auslagen des Adhäsionsverfahrens separat und ich setze diese gegenüber dem Adhäsionskläger fest?
Wie mache ich es Richtig?
Grüße Döner