Adhäsionsverfahren Kostenfestsetzung

  • Mahlzeit!
    Ich habe mal eine Frage zum Adhäsionsverfahren, habe leider in meiner Suche nichts passendes gefunden....

    Angeklagter bekommt einen RA beigeordnet und ratenfreie PKH für Adhäsionsverfahren bewilligt.

    Urteil:
    Das Gericht sieht über eine Entscheidung über den Adhäsionsantrag des Adhäsionsklägers ab.
    Verfahrenskosten trägt der Angeklagte.
    Die im Adhäsionsverfahren angefallenen gerichtlichen Auslagen trägt die Landeskasse. Die dem Angeklagten im Adhäsionsverfahren entstandenen Auslagen trägt der Adhäsionskläger.

    Der RA des Angeklagten reicht nun einen Kostenantrag ein mit den Pflichtverteidigergebühren inkl. der Auslagen für das Adhäsionsverfahren.

    Und nun? Ich hätte ja eher gedacht der RA des Angeklagten beantragt die Auslagen des Adhäsionsverfahrens separat und ich setze diese gegenüber dem Adhäsionskläger fest?

    Wie mache ich es Richtig?

    Grüße Döner

  • Hinsichtlich des Adhäsionsverfahrens hat der Anwalt die Wahl, ob er die Wahlanwaltsvergütung zunächst voll gegen den Adhäsionskläger geltend macht (mit ungewisser Erfolgsaussicht) oder ob er die sichere VKH-Vergütung gegen die Landeskasse gem. §§ 45, 55 RVG geltend macht und nur den Rest über KFB nach § 464b Stopp gegen den Adhäsionskläger. Wenn es die zweite Alternative ist, wäre es natürlich schicker gewesen, wenn er Pflichtverteidigervergütung und PKH-Vergütung getrennt voneinander geltend gemacht hätte. Da der Antrag gem. § 55 RVG der gleiche ist, würde ich es aber nicht beanstanden, wenn er beides in demselben Antrag geltend macht. Wegen der unterschiedlichen Titel und § 59 RVG würde ich aber gleichwohl Pflichtverteidiger- und PKH-Vergütung getrennt festsetzen.

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