Monierung Pfüb

  • Hallo,

    nun habe ich zum erstenmal einen Pfüb erstellt (hatte mir ein Muster eines Gegenanwalt rausgesucht was wir vor einer längeren Zeit erhalten haben) und gleich eine Monierung erhalten:mad: Die Monierung wird sicherlich für die jenigen die solche Anträge öfters machen sehr plausibel sein für mich jedoch :confused::confused: Damit ich es beim nächsten Mal richtig mache bitte ich Euch mir zu helfen ich nun ändern soll und evt. warum? Hffe ich habe mich icht zu umständliche ausgedrückt.
    Mandant (Sportstudio)forderert Mitgliedsbeiträge) Vom Gericht wurde moniert: Im Beschlussentwurf wurde die Anordnung nach § 850c Abs. 4 ZPO(= Nichtberücksichtigung Kind/Kinder ) angekreuzt. Die Anordnung wurde jedoch nicht beantragt. Eine Begründung
    für die Erforderlichkeit der Anordnung erfolgte bisher nicht. Wurde das Kreuz hier ggf. irrtmülich gesetzt.

    Auf Seite 7 habe ich dann angekreuzt Gem § 850c Abs.4 ZPO wird angeordnet: das die Kind/Kinder
    nicht als Unterhaltsberechtigte zu berückichtigen sind.
    Wo sollte ich es denn tatsächlich setzen?:confused:

    2. außerdem wollen Sie bitte bestätigen, dass die Vermittlung der Zustellung nicht mit der Aufforderung nach § 840 ZPO verbunden werden soll. Wurde das Kreuz hier im Antrag versehentlich nicht gesetzt.

    Mein erstellter Pfüb 1. Seite Beantrugun habe ich angekreuzt: angekreuzt:Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln (hier nicht angekreuzt: mit der Aufforderung nach § 840der Zivilprozessordnung)

    Danke

  • Zu 1.: Zusätzlich auf Seite 1. Aber welche(s) Kind / Kinder hat/haben denn eigene Einkünfte, so dass sich ein solcher Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO rechtfertigen könnte ? Daher die Nachfrage nach dem ggf. irrtümlich gesetzten Kreuz auf Seite 7.

    Zu 2.: Ist offenbar nur eine vorsorgliche Nachfrage. Wenn du mit 840 möchtest, dann auch das entspr. weitere "Unterkreuz" auf Seite 1 kreuzen. Wenn nicht: Zustellung wird dann ohne 840er-Aufforderung an den Drittschuldner vermittelt.


  • :daumenrau

    Die Monierung hätte ich auch so verfasst. Wenn der Gl. Unterhaltsberechtigte nicht berücksichtigt haben möchte, muss er schon mal etwas zu deren Einkommen vortragen.

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