Hallo,
nun habe ich zum erstenmal einen Pfüb erstellt (hatte mir ein Muster eines Gegenanwalt rausgesucht was wir vor einer längeren Zeit erhalten haben) und gleich eine Monierung erhalten Die Monierung wird sicherlich für die jenigen die solche Anträge öfters machen sehr plausibel sein für mich jedoch Damit ich es beim nächsten Mal richtig mache bitte ich Euch mir zu helfen ich nun ändern soll und evt. warum? Hffe ich habe mich icht zu umständliche ausgedrückt.
Mandant (Sportstudio)forderert Mitgliedsbeiträge) Vom Gericht wurde moniert: Im Beschlussentwurf wurde die Anordnung nach § 850c Abs. 4 ZPO(= Nichtberücksichtigung Kind/Kinder ) angekreuzt. Die Anordnung wurde jedoch nicht beantragt. Eine Begründung
für die Erforderlichkeit der Anordnung erfolgte bisher nicht. Wurde das Kreuz hier ggf. irrtmülich gesetzt.
Auf Seite 7 habe ich dann angekreuzt Gem § 850c Abs.4 ZPO wird angeordnet: das die Kind/Kinder
nicht als Unterhaltsberechtigte zu berückichtigen sind.
Wo sollte ich es denn tatsächlich setzen?
2. außerdem wollen Sie bitte bestätigen, dass die Vermittlung der Zustellung nicht mit der Aufforderung nach § 840 ZPO verbunden werden soll. Wurde das Kreuz hier im Antrag versehentlich nicht gesetzt.
Mein erstellter Pfüb 1. Seite Beantrugun habe ich angekreuzt: angekreuzt:Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln (hier nicht angekreuzt: mit der Aufforderung nach § 840der Zivilprozessordnung)
Danke