In meinem eigenhändigen Testament heißt es: Ich setze meine beiden Kinder zu meinen Erben ein, sie sollen jedoch nur Vorerben sein; Nacherben sind ihre Abkömmlinge.
Sollten sie keine Abkömmlinge haben ist das jeweilige andere Kind Nacherbe bzw dessen Abkömmlinge.
Meine Frage: Abkömmlinge Nacherben nach der Regeln der gesetzlichen Erbfolge oder zu gleichen Teilen ?