Guten Morgen,
mir liegt vor eine rein schriftliche Abschichtungsvereinbarung zwischen Erbe A und B. Erbe A (der Begünstigte) reicht das nun ein mit der Bitte um Berichtigung des Grundbuchs.
Nach allem, was ich gelesen habe, brauche ich doch zumindest eine notariell beglaubigte Berichtigungsbewilligung von Erbe B. Ich habe nichts von dem, nur den einfachen Antrag. Ich kann mich eh nicht anfreunden mit dem einfachen Schriftsatz, aber nach diversen Entscheidungen reicht es wohl auch fürs Grundbuch aus. Ich frage mich, wie andere Institutionen damit umgehen, da ist ja nicht mal ein Identitätsnachweis gegeben. Sehr suspekt.......