Zurückweisung wegen fehlender Urkunden ? Kosten?

  • Kann ein Erbscheinsantrag aufgrund fehlender Personenstandurkunden zurückgewiesen werden (gesetzliche Erbfolge)?
    Antragsteller ( Miterbe) hat auch nach wiederholter Aufforderung nicht die notwendigen Urkunden beigebracht und sich auch weiter nicht gemeldet.

    Kann der Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen werden?
    Nur einer der 3 Miterben hat eine Urkunde eingereicht...

    Danke für die Hilfe :)

  • Ja natürlich. Ich setze dann immer eine Frist zur Behebung der Mängel (hier: Vorlage der fehlenden Urkunden) und drohe die Zurückweisung an.
    Nach fruchtlosem Fristablauf weise ich den Erbscheinsantrag kostenpflichtig zurück und stelle zu.
    Dagegen kann der Antragsteller ggfls. ein Rechtsmittel einlegen.
    Ansonsten: Kosten zum Soll und weglegen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Auf welcher Grundlage werden dann die Kosten erhoben wenn keine Auskunft über das vorhandene Nachlassvermögen da ist ? Direkt der Höchstbetrag?

  • Bei der Zurückweisung entsteht eine Gebühr gemäß KV 12212 GNotKG (0,5 nach dem ggfl. noch zu ermittelnden bzw. festzusetzenden Wert; höchstens jedoch 400,-- EUR).
    Vgl. hierzu u. a. Zimmermann, Erbschein, Erbscheinsverfahren, Europäisches Nachlasszeugnis, 3. Auflage, Rdn. 652.

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