Überprüfung Krankschreibung

  • Hallo in die Runde,

    ich habe eine Beamtin, die wollte am Freitag gerne Urlaub haben und verreisen. Der Urlaub konnte ihr aus dienstlichen Gründen leider nicht gewährt werden. Nun ist sie seit heute krank. Habe ich irgendwie kurzfristig die Möglichkeit zu prüfen, ob sie wirklich arbeitsunfähig ist? Könnte ich z.B. unangemeldet bei ihr vorbeifahren? Allerdings: wenn ich sie nicht antreffe, was sagt mir das? Sie muss ja nicht zu Hause hocken...

    Da es leider nicht der erste Fall ist, wäre ich für Ideen und Ratschläge äußerst dankbar.

    Viele Grüße
    Susa

  • Wenn die Gute schlau genug war, liegt Dir die AU-Bescheinigung vor.
    In diesem Fall denkst Du doch nicht ernsthaft daran, als medizinischer Laie ohne Kenntnis der Diagnose die Feststellungen einer/s Fachfrau/mannes überprüfen zu wollen?

    Evtl. könnte man den Amtsarzt bemühen. Ob das aber so kurzfristig hinzubekommen ist?

  • Liegt denn überhaupt eine Krankschreibung (=ärztliches Attest) vor? Oder hat sie sich nur krankgemeldet?

    Letzterenfalls könnte man ein Attest - abweichend von der üblichen Drei-Tage-Regelung - anfordern.

    Was soll "vorbeifahren" bringen? Wenn sie nicht da ist, kann man nichts machen, und wenn sie da ist? Was dann? Ich wüsste nicht , wie ich die Dienstfähigkeit prüfen sollte ("Machen Sie sich mal frei"?). Es sei denn, man ertappt sie dabei, wie sie gerade einen Baum ausreißt o.ä.

  • Liegt denn überhaupt eine Krankschreibung (=ärztliches Attest) vor? Oder hat sie sich nur krankgemeldet?

    Letzterenfalls könnte man ein Attest - abweichend von der üblichen Drei-Tage-Regelung - anfordern.

    Was soll "vorbeifahren" bringen? Wenn sie nicht da ist, kann man nichts machen, und wenn sie da ist? Was dann? ....


    Dann wüsste man immerhin, dass sie die Krankschreibung nicht anstelle des (verweigerten) Urlaubs zum Verreisen genutzt hat.

  • Wie gesagt, wenn Dir die AU-Bescheinigung vorliegt, ist mindestens ein Arzt anderer Meinung.

    Ich erinnere mich da an einen Vorfall - noch nicht allzu lange her - da hat sich eine Lehrerin (Beamtin und Mutter eines Z-Promis) krankschreiben lassen, da sie keinen Urlaub bekam. Das Ergebnis war m. W. n. ein Strafverfahren, da sie den Arzt dazu gebracht hat, ein unrichtiges Gesundheitszeugnis auszustellen, und von diesem Zeugnis sodann Gebrauch gemacht hat, indem es dem Dienstherren vorgelegt wurde...

  • Urlaub an einem Tag und dazu noch Freitags -aus dienstlichen Gründen- nicht zu gewähren finde ich: :daumenrun
    Sicherlich hätte es -wenn man gewillt ist- Möglichkeiten gegeben, dass einvernehmlich an diesem kurzen Tag, mit anderen Kollegen zu regeln.

    Und jetzt noch die Krankmeldung anzuzweifeln um der Kollegin schaden zu wollen, finde ich nochmal: :daumenrun

  • Urlaub an einem Tag und dazu noch Freitags -aus dienstlichen Gründen- nicht zu gewähren finde ich: :daumenrun
    Sicherlich hätte es -wenn man gewillt ist- Möglichkeiten gegeben, dass einvernehmlich an diesem kurzen Tag, mit anderen Kollegen zu regeln.

    Und jetzt noch die Krankmeldung anzuzweifeln um der Kollegin schaden zu wollen, finde ich nochmal: :daumenrun

    Du kannst mir glauben, dass in diesem Fall davon auszugehen ist, dass die Kollegin nicht krank ist. Es gab bereits mehrere Fälle dieser Art. Mehr möchte ich an dieser Stelle dazu nicht schreiben.

  • Ich muss die Diagnose nicht überprüfen. Ich weiß, dass die Dame nicht krank ist! ;)

    Das finde ich schon mehr als anmaßend :mad:. Es gibt auch etliche Krankheiten, die man jemandem nicht ansieht. Wie willst du z. B. beurteilen, ob jemand Rückenschmerzen o. ä. hat (dabei wäre ggf. Bewegung im Gegensatz zu Schreibtischarbeit sinnvoll).
    Und wenn noch dazu eine AU vorliegt, finde ich diese Unterstellung echt daneben.

  • Ich kann leider hier nicht mehr dazu schreiben, sondern nur versichern, dass es in diesem Einzelfall ganz sicher nicht anmaßend ist.

  • Das habe ich soeben getan. Die Amtsärztin ist bis nächste Woche im Urlaub. Vertretung für solche Fälle gibt es nicht.

    Es wird also so enden, wie schon immer: die Kollegin hat das was sie wollte und die anderen Kollegen dürfen für sie einspringen (inkl. Wochenenddienst).

    Danke für alle sachdienlichen Hinweise!

  • Unabhängig von dem konkreten Fall, der hier natürlich nicht näher dargelegt werden und den ich nicht beurteilen kann, wäre meine Linie folgende:

    1.
    Die Frage, ob der Urlaub zu Recht versagt worden ist, spielt bei der Überprüfung der Krankschreibung keine Rolle.

    2.
    Eine Krankmeldung, nachdem der beantragte Urlaub versagt worden ist, lässt aufhorchen und setzt zumindest einen ersten Anschein dafür, dass möglicherweise etwas nicht stimmt.

    3.
    Liegt nur eine Krankmeldung, aber keine AUB vor, würde ich letztere verlangen.

    4.
    Liegt eine AUB vor, muss ich diese zunächst einmal akzeptieren. Sollte sich dieser Sachverhalt allerdings schon einmal oder gar mehrmals zugetragen haben, wäre die Überprüfung (letztlich der AUB) durch den Amtsarzt angezeigt.

    Bloße Spekulationen oder Verärgerung sind nachvollziehbar, sollten aber nicht das Handeln der Verwaltung bestimmen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • zu 4.:

    Wie soll das rückwirkend funktionieren? Der Amtsarzt kann nachträglich nicht wirklich feststellen, dass Beamter X vor drei Wochen nicht arbeitsunfähig war. Zeitnahe Prüfungen dürften bei der niedrigen Anzahl Amtsärzte utopisch sein.

    Und dann kann es eben so sein, wie Susa im letzten Beitrag schrieb.

  • Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich nicht anzuzweifeln, sondern sie liegt vor und fertig.
    Vlt. wurde die Kollegin sogar arbeitsunfähig, weil sie den Urlaubstag verweigert bekam.
    Die von Susa beschriebene Situation zeugt von einem ziemlich verkorksten Arbeitsklima. Das ist eine nervliche Belastung nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die betroffenen Mitarbeiter.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

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