Strafzeitberechnung bei einbezogenen Strafbefehlen (AG)

  • Hallo,

    ich sitze wieder an einer Strafzeitberechnung (Jugendstrafvollstreckung Amtsgericht).
    Diesmal sind in meinem Urteil mehrere Strafbefehle einbezogen worden. Für mich problematisch sind zwei davon.
    Einmal wurde der VU zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt und diese ist auch schon vor Rechtskraft meines Urteils gezahlt worden.
    In der weiteren war ebenfalls eine Geldstrafe verhängt worden und diese wurde als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt.
    Der VU saß in meinem Verfahren in U-Haft, diese wurde unterbrochen und die Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen dazwischen vollstreckt.
    Mein Urteil wurde am 22.06.2017 rechtskräftig
    und die Ersatzfreiheitsstrafe war am 23.06.2017 vollständig abgesessen.
    Ich bin nun unsicher wie ich das anrechnen kann, bei der Ersatzfreiheitsstrafe ist es ja noch einfacher, da werde ich einfach die gesessen Tage vollständig anrechnen oder? das müsste doch über die Einbeziehnung abgedeckt sein.
    Bei der gezahlten Geldstrafe habe ich aber keine Ahnung wie ich das anrechnen soll.

    Wäre über Hilfe sehr dankbar.

    LG

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