Beschwerde und Vollstreckungsverfahren in einer Familiensache

  • Ich habe hier eine Sache in Vertretung vorliegen, bin leider komplett aus Kosten raus und somit etwas ratlos :gruebel:.

    Es handelt sich um eine Familiensache, der RA macht u.a. zweimal die Gebühr 3200 VV RVG geltend. Einmal legte die Antragsgegnerseite Beschwerde ein, die kurz darauf wieder zurückgenommen wurde (die Antragsgegnervertreterin übersandte damals dem RA die Beschwerdeschrift zur KtN). Sodann legte die Antragsgegenerseite, vertreten durch einen neuen RA, erneut Beschwerde ein, die von dem OLG als unzulässig verworfen wurde. Der RA wurde hier ausdrücklich nur für die erste Instanz bevollmächtigt und ich gehe deshalb davon aus, dass die Gebühren nicht angefallen sind. Wie seht ihr das denn?

    Sodann ging die Sache ins Vollstreckungsverfahren, wofür der RA auch bevollmächtigt wurde. M.E. ist hierfür eine Gebühr nach 3309 VV RVG angefallen - das ist auch nicht streitig. Sodann beantragte die Gegnerseite die Aussetzung der ZV, der Antrag wird von dem AG zurückgewiesen, wogegen die Gegnerseite Beschwerde einlegte, die das OLG ebenfalls zurückwies. Der RA macht hierfür wieder eine Gebühr nach 3200 VV RVG geltend. M.E. dürfte hier aber nur eine Gebühr nach 3500 VV RVG angefallen sein. Oder wie seht ihr das?

    Bin für jede Tipps/Lösungsvorschläge dankbar :D!

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