Habe eine Inhaltsänderung zur bpDienstbarkeit dahingehend, dass statt einem Bebauungsverbot nunmehr Bebauungen bis max. 20 m möglich sind. Eine Bewilligung vom Berechtigten wurde nicht vorgelegt, nur ein formloser Antrag unter Vorlage eines Vertrages mit dem Eigentümer, in dem sich dieser zur Abgabe der Bewilligung zur Inhaltsänderung verpflichtet (seine Unterschrift wurde notariell beglaubigt). So wie ich es sehe, müsste formelrechtlich die Berechtigte eine Bewilligung zur Inhaltsänderung nachreichen, da ja der Eigentümer insofern begünstigt ist.
Vielen Dank schon mal im Voraus.