Beschränkung der allgemeinen Vertretungsregelung auf einen bestimmten phG

  • Moin Moin,

    ich habe die Anmeldung einer neuen GmbH & Co. KG vorliegen.
    Vorliegend gibt es nur einen phG, die A-GmbH. Die allgemeine VR laut Vertrag sieht wohl vor, dass nur dieser eine phG zur Vertretung berechtigt sein soll.
    Was muss ich als allgemeine VR eintragen?

    "Die A-GmbH vertritt allein." oder
    " Jeder phG vertritt allein." oder andere Ideen?

  • Was wurde denn genau als allgemeine Vertretungsregelung angemeldet?
    Wenn die Anmeldung diesbezüglich nicht eindeutig ist, muss eine ergänzende Anmeldung erfolgen.


  • Was muss ich als allgemeine VR eintragen?

    Gegenfrage: Was wurde denn angemeldet? Der Vertrag ist mir egal (und wird normalerweise gar nicht erst mit übermittelt), es zählt nur die Anmeldung. ;)

    Die Variante "Die A-GmbH vertritt allein." würde ich jedoch auf keinen Fall eintragen, da das keine abstrakte Vertretungsregelung darstellen kann.
    Aus einem meiner Textbausteine:
    „Eine allgemeine Vertretungsbefugnis muss ausdrücklich, vollständig und generell formuliert sein, also auf alle möglichen zukünftigen Komplementäre anwendbar sein (also auch auf natürliche Personen sowie auf andere Rechtsformen neben der GmbH). Dies ist hier nicht der Fall, so dass eine Eintragung als abstrakte Vertretungsregelung nicht möglich ist.
    Falls eine Eintragung als abstrakte Vertretungsregelung gewollt ist, muss die Formulierung daher entsprechend abgeändert werden. Falls die Eintragung als konkrete Vertretungsbefugnis gewollt ist, ist die Anmeldung diesbezüglich zu berichtigen.“


    Edit: Zu langsam getippt, Asuka war schneller.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Angemeldet wurde: "Die phg A-GmbH ist ausschließlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt."

    Das habe ich beanstandet und um Klarstellung gebeten. Daraufhin habe ich mit dem Notariat telefoniert, welches mir erzählt hat, was im Vertrag steht.

  • Dann enthält der Vertrag offensichtlich keine allgemeine Vertretungsregelung, so dass die gesetzliche Regelung (Einzelvertretungsbefugnis für jeden Komplementär) gilt und angemeldet werden muss.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Dann enthält der Vertrag offensichtlich keine allgemeine Vertretungsregelung, so dass die gesetzliche Regelung (Einzelvertretungsbefugnis für jeden Komplementär) gilt und angemeldet werden muss.

    :zustimm:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!