Hallo zusammen,
ich soll in einem Strafverfahren einen Widerrufsbeschluss an die VU zustellen lassen. Die Verurteilte befindet sich momentan in einem französischen Gefängnis in Haft. Gibt es hierbei irgendwelche Besonderheiten zu beachten? Eine Zustellung per AR-Schein erscheint ja in diesem Fall eher unwahrscheinlich...
Formelles Zustellungsersuchen mit RIVASt-Formular?
Vielen Dank vorab und Gruß
dimoe