Hallo zusammen,
folgende Frage ist aufgetaucht: Insolvenzschuldner ist hauptberuflich abhängig beschäftigt. Lohnsteuern werden hieraus jährlich i.H.v. rd. T€ 3 abgeführt. Daneben hat der IV ihm noch eine selbständige Tätigkeit in geringem Umfange aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben gegen Zahlung einer monatlich vereinbarten Raten an die Masse. Ist der Schuldner nunmehr aufgrund der Freigabeerklärung des IV noch verpflichtet, Einkommensteuererklärungen im Rahmen des eröffneten Verfahren zu machen, und diese bei einem möglichen Erstattungsanspruch beim FA einzureichen? Und wer bekommt einen möglichen Erstattungsanspruch, die Masse oder der Schuldner? Ich gehe davon aus, dass der Schuldner vom FA als selbständiger eh aufgefordert wird, jährliche USt. sowie EST-Erklärungen abzugeben. Ich würde das IN-Verfahren gerne zeitnah abschließen, jedoch gilt es zuvor noch u.a. diesen Sachverhalt zu klären. Im Forum bin ich zu diesem Thema leider nicht fündig geworden.