Steuererstattungsansprüche - Schuldner teils abhängig beschäftigt, teils selbständig

  • Hallo zusammen,

    folgende Frage ist aufgetaucht: Insolvenzschuldner ist hauptberuflich abhängig beschäftigt. Lohnsteuern werden hieraus jährlich i.H.v. rd. T€ 3 abgeführt. Daneben hat der IV ihm noch eine selbständige Tätigkeit in geringem Umfange aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben gegen Zahlung einer monatlich vereinbarten Raten an die Masse. Ist der Schuldner nunmehr aufgrund der Freigabeerklärung des IV noch verpflichtet, Einkommensteuererklärungen im Rahmen des eröffneten Verfahren zu machen, und diese bei einem möglichen Erstattungsanspruch beim FA einzureichen? Und wer bekommt einen möglichen Erstattungsanspruch, die Masse oder der Schuldner? Ich gehe davon aus, dass der Schuldner vom FA als selbständiger eh aufgefordert wird, jährliche USt. sowie EST-Erklärungen abzugeben. Ich würde das IN-Verfahren gerne zeitnah abschließen, jedoch gilt es zuvor noch u.a. diesen Sachverhalt zu klären. Im Forum bin ich zu diesem Thema leider nicht fündig geworden.

  • Wer sonst soll über das insolvenzfreie Vermögen Erklärungen abgeben. Wegen Erstattungen wird man mit dem FA kämpfen müssen. Was massefrei ist wird Begehrlichkeiten zur Aufrechung hervorrufen. Hier wird man abschichten müssen.

    USt. Ist anders, weil die Masse eine andere Steuernummer als der Schuldner nach I.E. hat.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

    Einmal editiert, zuletzt von La Flor de Cano (4. August 2017 um 09:16)

  • Normalerweise macht das Finanzamt eine Aufteilungsrechnung zwischen den Zeiträumen:

    - vorinsolvenzlich
    - insolvenzfreies Einkommen
    - der Masse zuzurechnen.

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