Ich brauche mal wieder Hilfe
Folgender Sachverhalt:
Eingetragen ist eine GbR bestehend aus 3 Gesellschaftern. Einer der Gesellschafter verstirbt und wie sollte es auch anders sein, es existiert im Gesellschaftsvertrag keine Nachfolgeklausel bezüglich des Todes eines Gesellschafters. Die Erbfolge des Verstorbenen beruht auf einem Testament mit Testamentsvollstreckung.
Jetzt wird die Grundbuchberichtigung unter u.a. Vorlage einer notariellen Vereinbarung, an der alle verbleibenden Gesellschafter, alle Erben und die Testamentsvollstreckerin beteiligt sind, beantragt. In der Vereinbarung wurde beschlossen, das die Erbengemeinschaft (ausdrücklich nicht die Erben in Person) als Gesellschafter an Stelle des verstorbenen Gesellschafters in die Gesellschaft aufgenommen wird. Hieraus erfolgen nun meine Fragen:
1. Ist die Eintragung einer Erbengemeinschaft als Gesellschafter überhaupt möglich?
2. Wenn ja, muss dann der Testamentsvollstreckungsvermerk hinsichtlich der Erbengemeinschaft auch eingetragen werden?
Ich bin im Moment etwas unsicher.