geringstes Gebot Teilungsversteigerung - Ausgleichsbetrag

  • Hallo Zusammen!

    Ich habe ein Teilungsversteigerungsverfahren, bei dem ich Probleme bei der Aufstellung des geringsten Gebots und dem Ausgleichsbetrag habe. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen. Ich versuche mal, den Sachverhalt vollständig einzustellen.

    Im GB sind als Eigentümer eingetragen:
    A zu 87,5/1000
    B zu 87,5/1000
    C zu 308/1000
    D zu 141/1000
    E zu 141/1000 und
    F zu 235/1000.

    In Abteilung II ist eingetragen:
    II/5 am gesamten Grundstück (Rang vor III/1-3).

    In Abteilung III ist eingetragen:
    III/1 zu 480.000 € an den Anteilen von A und B
    III/2 zu 360.000 € an dem Anteil von F und
    III/3 zu 165.000 € an den Anteilen von D und E.

    Anteil C ist unbelastet.

    Das Verfahren wird betrieben von A, D und F. Der Verkehrswert beträgt 180.000 €.

    Ich hatte so einen Fall in der Praxis noch nie und habe im Kommentar gelesen, dass herrschende Meinung wohl die Niedrigstgebotstheorie ist.

    Ich habe dann versucht, ein geringstes Gebot aufzustellen und den Ausgleichsbetrag nach § 182 II ZVG wie bei Stöber im Beispiel zu berechnen.
    Danach komme ich dazu, dass das geringste Gebot für D am niedrigsten ist (aufgrund der niedrigsten Grundschuld, die dann neben II/5 bestehen bleiben würde) und auf einen Ausgleichsbetrag von über 800.000 € und das erscheint mir irgendwie komisch.

    Könnt Ihr mir evtl helfen, habe ich da einen Denkfehler?

  • Dann stelle doch mal dein geringstes Gebot und die Berechnung des Ausgleichsbetrages vor. Das ist dann einfacher durchzusehen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hatte das bisher nur so auf den Zettel gekritzelt, aber ich versuchs mal hier runterzuschreiben.

    Geringstes Gebot:

    A:
    bestehen bleibend:
    II/5 mit einem fiktiv angenommenen Zuzahlungsbetrag von 500 €
    III/1 zu 480.000 €

    geringstes Bargebot:
    Kosten in Höhe von 17.000 €
    Nebenleistung III/1 24.000 €
    Zinsen 16% aus 480.000 € seit 01.01.2012 450.773,33 €

    Gesamt: 972.273,33 €

    D:
    bestehen bleibend:
    II/5 mit einem fiktiv angenommenen Zuzahlungsbetrag von 500 €
    III/3 zu 165.000 €

    geringstes Bargebot:
    Kosten in Höhe von 17.000 €
    Nebenleistung III/3 8.250 €
    Zinsen 16% aus 165.000 € seit 01.01.2012 156.053,33 €

    Gesamt: 346.803,33 €

    F:
    bestehen bleibend:
    II/5 mit einem fiktiv angenommenen Zuzahlungsbetrag von 500 €
    III/2 zu 360.000 €

    geringstes Bargebot:
    Kosten in Höhe von 17.000 €
    Nebenleistung III/2 18.000 €
    Zinsen 16% aus 360.000 € seit 01.01.2012 338.080,00 €

    Gesamt: 733.580,00 €

    Hier war ich mir jetzt nicht sicher, ob ich die Werte einfach so vergleichen kann oder ob ich das auch hier auf einen 1/1000-Anteil runterrechnen muss. Aber eigentlich egal wie, das geringste Gebot für D ist wohl das niedrigste.
    Richtig oder hab ich da schon was übersehen? Oder muss ich erst jeweils den Ausgleichsbetrag berechnen, um entscheiden zu können, welches geringste Gebot das niedrigste ist?

  • So ganz verstehe ich deine gG nicht. bzgl. A ist ok. bzgl. bleibt doch III/1 bis 3 bestehen mit entsprechenden Zinsen und bei F bleibt III/1 und 2 bestehen. Ich gehe doch immer vom betreibenden Miteigentümer aus und schaue mir an welches sein letztes Recht ist und alles was diesem Recht gleichrangig ist oder vorgeht bleibt bestehen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich sage nur: 1. Tag nach dem Urlaub. Danke für den Hinweis.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Nur nochmal zum Verständnis:
    Das heißt, Ihr kommt auch zu dem Ergebnis, dass das geringste Gebot bez. D maßgeblich ist, weil es das niedrigste ist?

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