Private Krankenversicherung und Diensthaftpflicht

  • Hallo erstmal :)

    Ich werde ab September (2017) mein Studium zur Rechtspflegerin beginnen und nun sollte man sich ja versichern. Muss man schon zum 01.09. (Studienbeginn) versichert sein? Und hat jemand auch eine Diensthaftpflicht abgeschlossen, dies wurde mir von Versicherungen auch empfohlen, aber nicht, dass am 1. Tag dazu noch etwas gesagt wird. Kennt sich jemand aus?

    Danke schoneinmal.

    LG Jessi

  • Hallo Jessi!

    Ich werde auch am 1. September das Studium beginnen. Ich halte es für sehr wichtig, schon ab dem ersten Tag alle Versicherungen abgeschlossen zu haben, die man braucht.

    Besonders die Krankenversicherung, da man als Beamter ja erstmal aus der gesetzlichen raus rutscht, wenn man nicht sagt, man will drin bleiben (wovon ich abrate, wenn du nicht gerade aufgrund von Erkrankungen extrem in den Beiträgen steigst, oder gleich abgelehnt wirst).

    Zusatz-RV hat mMn auch noch Zeit bis nach dem Studium, da wir ja als Beamte auch nicht gerade wenig Pension bekommen, aktuell etwas über 71% des letzten Gehalts. Und selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass du aus irgendeinem Grund nicht Beamte wirst - je nach deinem Alter sind die 3 Jahre immernoch kein Genickbruch, besonders bei dem (für eine Ausbildung zwar guten, aber ansonsten recht niedrigen...) Gehalt als Anwärterin.

    ...Zur „Amtshaftpflicht/Diensthaftpflichtversicherung“: Das wurde mir von privaten Versicherern in eigener Sache zwar empfohlen, danach wurde mir hingegen von einer unabhängigen, selbstständigen Vermögensberaterin, die dazu noch in einem recht freundschaftlichen Verhältnis zu meiner Mutter steht ausdrücklich davon abgeraten. Die meinte, wenns später mal im Job um viel Geld geht, kann eine solche Versicherung sinnvoll sein, aber in der Ausbildung reicht die normale Haftpflichtversicherung.
    Ich meine, es gab hier auch schon einen ziemlich zmfänglichen Thread zum Thema Amtshaftpflichtversicherung als Anwärter, wobei dort das Pro-Amtshaftpflicht-Lager zumindest während dem Studium noch in der Mindermeinung war. Wenn ich ihn finde schicke ich ihn dir mal rein, vielleicht findet ihn ja aber auch einen der anderen User, der sich noch besser erinnert :)


    Liebe Grüße und viel Erfolg beim Studium
    Silas

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Okay, entsprechenden Thread finde ich leider nicht wieder. Es gibt aber schon einige Threads zu dem Thema und überall scheiden sich die Geister. Es gibt wohl auch noch nicht sehr viel Erfahrung mit der Amtshaftpflicht bei konkreten Schafensfällen. Ich kann nur für mich sprechen: Ich habe keine genommen. Andere sehen das legitimerweise anders.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Die Diensthaftpflichtversicherung sollte nach dem Studium abgeschlossen werden, da sie vorher nichts bringt und nur kostet.

  • Davon unabhängig ist eine Haftpflichtschadenversicherung für jeden unbedingt sinnvoll.

    Das ja. Wobei da jeder Anwärter prüfen sollte, ob er als Anwärter nicht noch über die Haftpflicht der Eltern abgesichert ist. Dürfte jedenfalls so sein, wenn dort der Wohnsitz ist und man in Ausbildung ist.

  • Davon unabhängig ist eine Haftpflichtschadenversicherung für jeden unbedingt sinnvoll.

    Das ja. Wobei da jeder Anwärter prüfen sollte, ob er als Anwärter nicht noch über die Haftpflicht der Eltern abgesichert ist. Dürfte jedenfalls so sein, wenn dort der Wohnsitz ist und man in Ausbildung ist.

    Ist bei mir so :daumenrau
    Im Falle eines Umzuges kann man aber bspw auch die neue Wohnung als Zweitwohnsitz angeben, mW kann man dann ebenfalls in der Haftpflicht der Eltern bleiben.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Natürlich sollten Deine Versicherungen ab dem 1.9. laufen. Eine Diensthaftpflicht brauchst Du, wie mir auf Nachfrage mitgeteilt wurde, als Anwärter noch nicht.Allerdings bieten manche Versicherer eine solche häufig im Paket mit einer Privathaftpflicht an, ohne dass Du dafür wesentlich mehr bezahlen musst.

  • Das ja. Wobei da jeder Anwärter prüfen sollte, ob er als Anwärter nicht noch über die Haftpflicht der Eltern abgesichert ist. Dürfte jedenfalls so sein, wenn dort der Wohnsitz ist und man in Ausbildung ist.

    Im Falle eines Umzuges kann man aber bspw auch die neue Wohnung als Zweitwohnsitz angeben, mW kann man dann ebenfalls in der Haftpflicht der Eltern bleiben.

    Hier sollte man sauber zwischen den Versicherungsarten trennen.

    Für die Privathaftpflichtversicherung mag es so sein, dass man in der Ausbildung noch über die Eltern mitversichert ist, wenn sie eine Privathaftpflichtversicherung haben. Das wäre dann individuell anhand der Versicherungsbedingungen zu prüfen.

    Als Anwärter gibt es für den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung keine Veranlassung.

    Ob man als Anwärter eine Versicherung abschließt, die Sachschäden, insbesondere Schlüsselverlust, abdeckt, muss jeder individuell entscheiden.

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