Hallo,
mein Chef kam gerade freudestrahlend vom Gericht. Er hat für den Angeklagten einen Freispruch erzielt. Hier trägt jedoch die Anzeigenerstatterin/vermeintlich Geschädigte die Kosten des Verfahrens.
Jetzt weiß ich nicht so recht, was ich abrechnen kann.
Mein Chef ist Pflichtverteidiger. Kann ich jetzt nur die Pflichtverteidigergebühren gegenüber der Staatskasse abrechnen oder die Wahlanwaltsvergütung mit?
Danke vorab.
Liane