Hallo liebe Foris,
ich hab eine etwas spezieller Frage zum Thema Vermögensschadenshaftpflicht:
Wie sieht es speziell bei den Vermögensabschöpfern an der Staatsanwaltschaft aus, habt ihr eine und wie hoch? Ist es überhaupt sinnvoll?
Gerade mit der neuen Rechtsänderung ist mir doch etwas mulmig zu Mute & die Summen um die es geht sind ja auch nicht gerade gering
Ich bin noch recht neu in dem Themengebiet und "durfte" das Referat mehr schlecht als recht vom Vorgänger übernehmen und kämpfe mich seitdem so durch... Wirklich auskennen tut sich bei uns an der Behörde keiner, da es bislang immer sehr stiefmütterlich behandelt wurde.
Fortbildungen hab ich natürlich so gut es ging besucht & auch ein paar Connections zu erfahreneren Kollegen aufgebaut, dennoch würde ich nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass alles was ich so treibe auch passt