Hallo.
Ein testamentarischer Erbe ist vorverstorben. Laut diesem notariellen Testament sind zu Ersatzerben "dessen Abkömmlinge zu unter sich gleichen Anteilen nach Stämmen" berufen.
Der ursprüngliche Erbe hat drei Kinder. Mir fehlt bei der Formulierung irgendwie der Zusatz "...im Wege der gesetzlichen Erbfolge", damit klargestellt wird, dass nicht alle Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel etc.) erben, sondern nur der erste eines Stammes.
Oder ergibt sich nach Eurer Auffassung aus obiger Formulierung, dass nur der Erste eines Stammes zum Erben eingesetzt ist?
Vielen Dank.