Nacherbenanwartschaft Fragen

  • Ich habe folgenden komplexen Fall:

    Vorgeschichte:
    => Ehefrau EF überträgt Tochter T Grundbesitz. Vertragsinhalt ist u.a. ein Rückauflassungsanspruch für sich und den Ehemann EM für den Fall, dass T vor EF oder EM stirbt.
    => EF setzt EM als Vorerben und T als Nacherbin ein ersatzweise Abkömmlinge von T.
    => EF stirbt 2010
    => T stirbt Jan. 2017 kinderlos. EM schlägt Erbschaft aus. Es gibt keine weiteren Erben 2. Ordnung.
    EM macht Rückübertragungsanspruch geltend.
    Es wird Nachlasspflegschaft angeordnet.
    NLP lässt GB an EM auf. Aufgrund jetzt vorliegender Überschuldung des Nachlasses beantragt NLP NL-Insolvenz.

    Meine Frage:
    Habe ich hier irgendwie eine Konkurrenz zwischen der Nacherbenanwartschaft und dem Rückauflassungsanspruch?
    Dieser stellt ja einen Geldwert dar und bezieht sich dann darauf auch die Nacherbenanwartschaft?
    Oder hab ich einen Knoten im Gehirn?

  • Nacherbin T ist kinderlos weggefallen, damit ist die Nacherbschaft weg und EM Vollerbe von EF. Der Rückübertragungsanspruch steht dem EM aufgrund des Schenkungsvertrags zu und hat mit der Nachlasssache nichts zu tun.

  • So ist es.

    EM hat nach T und nicht nach der ursprünglichen Erblasserin EF ausgeschlagen. Also sind die Erben bezüglich des Eigenvermögens von T unbekannt und insoweit wurde Nachlasspflegschaft angeordnet. Der Rückübereignungsanspruch steht EM - wie bereits zutreffend bemerkt wurde - nicht in seiner Eigenschaft als nunmehriger Vollerbe von EF, sondern aus eigenem Recht aus dem seinerzeitigen Überlassungsvertrag zu. Und wenn dieser durch "Rück"-AV gesichert wurde, ist auch für den Insolvenzverwalter des Nachlasses T wohl nichts zu machen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!