Hallo,
Beratungshilfe wurde bereits für die Mängelbeseitigung (Schimmel) bewilligt.
Jetzt geht ein neuer Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe von dem Mieter ein, da der Vermieter mit der Kürzung der Miete nicht einverstanden ist. Der Mieter hat die Miete auf Grund der Mängel gekürzt. Es gibt Streitigkeiten bzgl. aufgelaufener Mietrückstände.
Handelt es sich um zwei Angelegenheiten?