Guten Morgen!
Ich habe folgendes Problem und bitte um Hinweise bzw. Bestätigung:
Ehemann stirbt zuerst, Ehefrau verstirbt zuletzt.
Es liegt ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten vor.
Das Testament wurde vom Ehemann selbst geschrieben und unterschrieben.
Die Unterschrift der Ehefrau fehlt. Laut Datum vom Testament hat die Ehefrau ab dem Zeitpunkt aber noch 6 Jahre gelebt. Sofern sie in der Lage war, wäre genug Zeit gewesen, das Testament noch zu unterschreiben.
Nächster Knackpunkt: Das Testament besteht aus 3 DIN A 4 Seiten und enthält die gegenseitige Erbeinsetzung, sowie die Schlußerbeneinsetzung der Kinder mit Pflichtteilsklausel. Die ersten 2 Seiten sind handschriftlich eng und einseitig auf Kästchen-Papier beschrieben. Das Datum befindet sich auf der 1. Seite. Seite 3 ist ein Stück blanco Papier. Es befindet sich darauf lediglich die Unterschrift des Ehemanns etwa in der Mitte. Sowie darunter die Möglichkeit der Ehefrau zur Unterschrift (beschriftete Zeile) Der obere Teil dieser Seite wurde (sichtbar) abgeschnitten.
Nun ist natürlich die Preisfrage: Wer hat und was wurde da abgeschnitten? Das Testament auf Seite 2 endet etwas abrupt und ohne Punkt im letzten Satz. Auch passt die Seite 3 rein Optisch nicht zu den ersten 2 Seiten. Theoretisch hätten die Eheleute ihre Unterschrift noch auf Seite 2 quetschen können. Fragen über Fragen! (die hier nicht beantwortet werden können - ich weiß)
Mein Plan:
Ich eröffne das Testament nach dem Ehemann, denn er hat es ja geschrieben und unterschrieben.
Nach der Ehefrau würde ich das Testament nicht eröffnen.
Erbscheinsantrag nehme ich nach dem Ehemann aufgrund testamentarischer Erbfolge auf, soll der Richter über die Wirksamkeit des Testaments entscheiden.
Erbscheinsantrag nach der Ehefrau aufgrund gesetzlicher Erbfolge.
Seht ihr das auch so?
Danke! Viele Grüße Döner