Testamentseröffnung und ES-Antrag

  • Guten Morgen!

    Ich habe folgendes Problem und bitte um Hinweise bzw. Bestätigung:

    Ehemann stirbt zuerst, Ehefrau verstirbt zuletzt.

    Es liegt ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten vor.

    Das Testament wurde vom Ehemann selbst geschrieben und unterschrieben.

    Die Unterschrift der Ehefrau fehlt. Laut Datum vom Testament hat die Ehefrau ab dem Zeitpunkt aber noch 6 Jahre gelebt. Sofern sie in der Lage war, wäre genug Zeit gewesen, das Testament noch zu unterschreiben.

    Nächster Knackpunkt: Das Testament besteht aus 3 DIN A 4 Seiten und enthält die gegenseitige Erbeinsetzung, sowie die Schlußerbeneinsetzung der Kinder mit Pflichtteilsklausel. Die ersten 2 Seiten sind handschriftlich eng und einseitig auf Kästchen-Papier beschrieben. Das Datum befindet sich auf der 1. Seite. Seite 3 ist ein Stück blanco Papier. Es befindet sich darauf lediglich die Unterschrift des Ehemanns etwa in der Mitte. Sowie darunter die Möglichkeit der Ehefrau zur Unterschrift (beschriftete Zeile) Der obere Teil dieser Seite wurde (sichtbar) abgeschnitten.

    Nun ist natürlich die Preisfrage: Wer hat und was wurde da abgeschnitten? Das Testament auf Seite 2 endet etwas abrupt und ohne Punkt im letzten Satz. Auch passt die Seite 3 rein Optisch nicht zu den ersten 2 Seiten. Theoretisch hätten die Eheleute ihre Unterschrift noch auf Seite 2 quetschen können. Fragen über Fragen! (die hier nicht beantwortet werden können - ich weiß)


    Mein Plan:
    Ich eröffne das Testament nach dem Ehemann, denn er hat es ja geschrieben und unterschrieben.

    Nach der Ehefrau würde ich das Testament nicht eröffnen.


    Erbscheinsantrag nehme ich nach dem Ehemann aufgrund testamentarischer Erbfolge auf, soll der Richter über die Wirksamkeit des Testaments entscheiden.


    Erbscheinsantrag nach der Ehefrau aufgrund gesetzlicher Erbfolge.


    Seht ihr das auch so?


    Danke! Viele Grüße Döner

  • Vielleicht noch eine Anmerkung zu deinen Beobachtungen ins Eröffnungsprotokoll schreiben.
    Du kannst natürlich auch noch nach der Ehefrau eröffnen mit dem Zusatz ins Protokoll, dass das Testament von ihr nicht unterzeichnet wurde.
    Es ist dann die Sache des Richters über die Wirksamkeit des Testaments zu entscheiden.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich würde nur nach dem Mann eröffnen, reinschreiben was und wie du es bekommen hast und vor Berufung dem Richter vorlegen, wenn das bei euch so ist.
    Wir haben fast alles übertragen bekommen. Ich hätte glaub schon meine Zweifel, ob die Unterschrift auf dem gesonderten Blatt eine Unterschrift unter dem Testament ist oder ob es nur "hinzugefügt" wurde.

  • Also die Überlebende hat das Testament nicht abgeliefert. Dann könnte es sich, auch in Anbetracht der verschiedenen Blätter und abgeschnittenen Teile, um einen Entwurf handeln. Das muss ermittelt werden. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass es kein gemeinschaftliches Testament ist, denn die Ehefrau wollte es offensichtlich nicht.

    Im Übrigen halte ich nicht viel davon, hier im Forum vorab nachzufragen, was denn schlussendlich richtig und gewollt sein könnte, ohne vorher selbst zu versuchen, nähere Umstände zu ermitteln.

  • Die ersten 2 Seiten sind handschriftlich eng und einseitig auf Kästchen-Papier beschrieben. Das Datum befindet sich auf der 1. Seite. Seite 3 ist ein Stück blanco Papier. Es befindet sich darauf lediglich die Unterschrift des Ehemanns etwa in der Mitte.

    Die Tochter sollte noch mal die Schubladen durchsuchen. Vielleicht findet sie dann die richtige 3. Seite auf Kästchenpapier mit Unterschriften beider Ehegatte.

  • Du schreibst es gibt eine Schlusserbeinsetzung der "Kinder". Alle Kinder? Dh es kommt, vorausgesetzt es kommen keine weiteren Testamentsteile, sowieso im Ergebnis zum selben wie bei gesetzlicher Erbfolge?

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