Die K-Abteilung hat den Versteigerungserlös (3000 €) aus dem Recht III 1 für die X-Bank mit Verzicht auf Rücknahme hinterlegt, da die Bankverbindung nicht bekannt war. Die Bank beantragt die Herausgabe von 1000 €, der weitere Betrag soll an die nachrangigen Gläubiger verteilt werden.
Hat jemand eine Idee dazu? Mir fällt ein:
a) Die Bank muss die Herausgabe des gesamten Betrages beantragen, versuchen, bei der K-Abt. mögliche Berechtigte zu ermitteln und an die auszahlen oder neu hinterlegen.
b) die K-Abt. anfragen, an wen der Restbetrag auszuzahlen wäre, wer also weiterer Berechtigter im Hinterlegungsverfahrens ist. Die würde ich dann anschreiben.