Antragsberechtigung Erbschein

  • Hallo an alle :)

    Ich hab einen Erbscheinsantrag mit folgendem Hintergrund:

    Im Grundbuch eingetragen ist eine Erbengemeinschaft, bestehen aus A und B.

    B ist verstorben und beerbt worden von ihren Kindern X, Y, Z. Wobei Z nachverstorben ist.


    Jetzt beantragt A, vertreten durch seinen Sohn C (Vorsorgevollmacht) einen Erbscheinsantrag nach B auf die Erben X,Y,Z.


    Das Antragsrecht wird damit begründet, dass eine Teilungsversteigerung beantragt werden soll. Der antragstellende A, vertreten durch C wäre berechtigt für die Erben des beteiligten Miterben den Antrag auf Erteilung des Erbscheins zu stellen. Es wurde hier auf Palandt, § 2353 Rn. 12 verwiesen.

    Dort steht lapidar zur Antragsberechtigung nur drin: Für die Teilungsversteigerung bei EG (§ 2042 BGB) der Antragsteller für Erben eines Beteiligten.


    Eine Begründung oder auch Rechtsprechung wird hier nicht genannt.

    Meine Frage daher, würdet Ihr hier ein Antragsrecht bejahen? Ich hab noch in anderen Kommentaren gesucht, aber nichts zu dem Problem der Teilungsversteigerung gefunden.

    Die eidesstattliche Versicherung wurde übrigens von dem Bevollmächtigten selbst im eigenen Namen abgegeben.

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