Rückforderung eines befristeten Betreuerausweis

  • hallo,

    der Betreuerausweis für einen vorläufigen Betreuer enthält den Hinweis auf den Fristablauf. Der vorläufige Betreuer reagiert nicht auf meine Aufforderung den Ausweis zurückzugeben. Eine endgültige Betreuung ist nicht eingerichtet.

    Akte weglegen oder Zwangsgeldverfahren ?

  • Ich verlange Rückgabe oder Verlusterklärung.

    Es besteht eine Rückgabeverpflichtung. Rührt sich der Betreuer nicht: Zwangsgeld möglich.

  • Bei "normalen", quasi endlosgültigen Betreuerausweisen würde ich auch auf die Rückgabe bestehen.

    Wenn in diesem Fall der Fristablauf vermerkt ist, würde ich mir die Arbeit sparen und weglegen - der Betreuer kann eh nix mehr mit dem Ausweis anfangen, wenn er offensichtlich abgelaufen ist.

  • :daumenrun

    Es besteht eine Rückgabeverpflichtung. Die Frist ändert daran nichts. Ggf. ist die Befristung nicht eingetragen oder der Vertragspartner liest nicht richtig.

    Das Gesetz ist bzgl. der Verpflichtung eindeutig. Ich würde auf jeden Fall in das ZG-Verf. gehen.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Das erscheint mir jetzt etwas... kleinlich ;) (nicht böse gemeint)

    Ich mein, klar, es steht so im Gesetz und die Verpflichtung besteht.
    Aber ich würde da einfach Risiko-Nutzen-Arbeitsaufwand abwägen und wegen eines Betreuerausweises, dessen Ablauf darauf vermerkt ist (steht oben!) so einen Aufwand zu betreiben würde sich meiner Meinung nach einfach nicht lohnen. Zumal es doch eher unwahrscheinlich ist, dass ein großer Schaden entstehen wird (mal angenommen, der Betreuer gibt ihn nur nicht zurück, weil er damit böses vorhat und die Vertragspartner sich nichts genau durchlesen - wahrscheinlicher ist es doch, dass der Betreuer einfach keinen Bock mehr hat, sich zu kümmern).

  • ... dass der Betreuer einfach keinen Bock mehr hat, sich zu kümmern).

    Und genau darin bestärken wir die ehemaligen Betreuer, wenn wir ihnen alles durchgehen lassen.

    Ansonsten bestehen wir auf Schlussbericht und Schlussrechenschaft, auch wenn der Betreuer bereits gegenüber dem Betroffenen abgerechnet hat und entsprechende Verzichtserklärung des Erben vorliegt (so berichtete mir die Tage ein Betreuer von den Rechtsauffassungen eines anderen Betreuungsgerichts) und hier lassen wir dem ehemaligen Betreuer, der "nur keinen Bock mehr hat, sich zu kümmern", alles durch.

    Die Übersendung des Betreuerausweises oder eine Verlusterklärung ist doch wirklich kein großes Verlangen mehr, oder?

  • Zitat

    Und genau darin bestärken wir die ehemaligen Betreuer, wenn wir ihnen alles durchgehen lassen.

    Ansonsten bestehen wir auf Schlussbericht und Schlussrechenschaft, auch wenn der Betreuer bereits gegenüber dem Betroffenen abgerechnet hat und entsprechende Verzichtserklärung des Erben vorliegt (so berichtete mir die Tage ein Betreuer von den Rechtsauffassungen eines anderen Betreuungsgerichts) und hier lassen wir dem ehemaligen Betreuer, der "nur keinen Bock mehr hat, sich zu kümmern", alles durch.

    Die Übersendung des Betreuerausweises oder eine Verlusterklärung ist doch wirklich kein großes Verlangen mehr, oder?

    Ich kenne den weiteren Sachverhalt nicht.
    Ich kenne nur meine (sehr, sehr wenigen) Fälle aus der Praxis. Dabei handelt es sich meist um ehrenamtliche Betreuer, entweder die Kinder oder der Ehegatte, der plötzlich Betreuer ist, Schreiben vom Gericht kriegt und in den meisten Fällen etwas überfordert ist.
    Der wird dann halt mal bestärkt, wenn das Gericht nicht vehement auf die Rückgabe besteht - meine Güte. Der wird's wohl nicht ans schwarze Brett hängen oder allen Berufsbetreuern weitererzählen, so dass plötzlich keiner mehr seinen Ausweise zurückgibt.

    Natürlich ist es kein großes Verlangen, für mich fällt die Risiko-Nutzen-Arbeitsaufwand-Abwägung trotzdem negativ aus. Ich hab ehrlich gesagt so viel wichtigere, dringendere und auch risikoreichere Dinge zu tun, da bind ich mir wegen sowas nicht so viel Arbeit ans Bein.

  • Wenn im Betreuerausweis eine Befristung enthalten ist, ist die Nichtrückgabe unschädlich und dann würde ich auch nichts mehr weiter veranlassen. Das Gleiche gilt, wenn die Betreuung durch das Ableben des Betroffenen endet, weil man für einen Toten nicht mehr handeln kann. Natürlich kann man in beiden Fällen der guten Ordnung halber um die Rückgabe des Ausweises bitten. Wenn er aber dann nicht kommt, hätte ich damit aus den genannten Gründen kein Problem.

    Wenn die Betreuung auf andere Weise endet, sollte man schon auf die Rückgabe des Ausweises dringen. Ob man bei nicht erfolgender Rückgabe im Hinblick auf den Umstand, dass der Betreuerausweis keinen guten Glauben genießt, dann noch ein großes Fass aufmacht, um den Ausweis auf Teufel komm raus zurückzubekommen, steht auf einem anderen Blatt.

  • Das Gleiche gilt, wenn die Betreuung durch das Ableben des Betroffenen endet, weil man für einen Toten nicht mehr handeln kann.

    Hier bin ich anderer Auffassung, denn der Vertragspartner muss nicht unbedingt Kenntnis davon haben, dass die Betreuung durch Tod beendet wurde. Zwar sind etwaige Rückforderungsansprüche Sache der Erben und unterliegen nicht unserer Aufsicht, allerdings würde ich hier mein Möglichstes tun, um Rechtssicherheit herzustellen oder gutgläubige Verfügungen zu vermeiden.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Eben, also bitte die Kraft in andere Sachen stecken, als krampfhaft Betreuerausweise zurückzufordern.

    Ähm, Entschuldigung? Ich habe lediglich meine Auffassung geäußert. Was du hieraus ableitest, finde ich schon etwas befremdlich.

    Ich weiß, dass du anderer Auffassung bist, aber das kann man auch auf der Sachebene belassen, bitte.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Entschuldige bitte Pat, wenn meine Antwort ein wenig flappsig daherkam bzw. wirkte. Besser wäre es wohl aber vom Threadstarter zu anfangs schon gewesen die SUFU zu nutzen und in den bestehenden Threads die Frage zu stellen und zu diskutieren. Macht ja sonst keinen Sinn Paste-Copy-Antworten zu geben und die einzelnen Threads quer zu verlinken.

  • Alles klar - ich bin froh, dass ich dich missverstanden habe :einermein
    :)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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